Pfarrkirche Matzleinsdorf

Lokalie Matzleinsdorf

 
 

Die Lokalie Matzleinsdorf

 


Unter Lokalie wird eine von der Mutterkirche ganz oder teilweise verselbständigte Filialkirche bezeichnet.

Die Kirche in Matzleinsdorf hat (vorerst) nie dem Stift (Stifte sind nur Klöster der Chorherren und Benediktiner und ihrer Zweige – Zisterzienser, Prämonstratenser – aus dem Mittelalter) Melk angehört, und Weiskern’s irrige Angabe I. Teil, Seite 398 ist durch Verwechslung entstanden!

Matzleinsdorf, gewöhnlich Matzelsdorf genannt, ein Pfarrdorf von 54 Häusern und ein Gut mit einem herrschaftlichen Schloss, mit der Herrschaft Zelking vereinigt, welcher die Orts- und Grundherrlichkeit über den Ort zustand, mit Ausnahme von sieben Untertanen, die zur Pfarre Melk gehörten, und von fünf Häusern, wovon die kaiserl.-königl. Familienherrschaft und das vormals dem Kloster Mauerbach gehörige Kastenamt (Verwaltung von landesfürstlichen Speichern) St. Leonhard am Forst Grundherrschaften waren, ist eine halbe Stunde von Zelking, eine Viertelstunde seitwärts der Poststraße von Melk nach Kemmelbach, in einem schönen, fruchtbaren Tal am Melkfluß gelegen. Mit dem, eine halbe Stunde entfernten Dorf Ornding an der Poststraße und mit der Stadt Pöchlarn wird es durch eine Straße von 1046 Klaftern (Längenmaß; 1 Kl.= 186 cm) Länge und drei Klafter Breite in eine nähere und bequemere Verbindung gebracht, welche auf Kosten der verstorbenen Frau Gutsbesitzerin im Jahre 1839 hergestellt und der allgemeinen Benützung eröffnet wurde.
Der Name des Ortes kommt unverkennbar von dem ersten Gründer oder Besitzer Macilo oder Macili her, welcher altdeutsche Mannesname noch in Schriften des 12. Jahrhunderts nicht selten ist – wahrscheinlich von dem selben Mazili, der zwischen 991 und 994 und noch 1115 (es kann hier nur ein Nachkomme gemeint sein!) bei Verhandlungen unter dem Markgrafen Leopold I. dem Erlauchten und Leopold III. dem Heiligen als Zeuge gelesen wird. Wiener-Jahrbücher der Literatur XL. Band Anzeigeblatt, Seite 6. Monum. boic. XXVIII. II., S. 87, hinsichtlich der Zeitangabe (991994, vielleicht 992) in Meiller’s Regesten, S. 191. Urkundenbuch des Landes ob der Enns II. Band, S. 150, wo der obige Mazili von dem Markgrafen Leopold III. unter die „fideles nostri“ gehörend angeführt wird. Ein Mazilie kommt um 1100, 1110 und um 1120 als Zeuge im Saalbuch der Abtei Göttweig vor, wohin vermutlich der nämliche Mazilie mit seiner Gattin Wirtinna (cum compare sua nomine Wirtinna) um 1110 vier Leibeigene zu einem Dienste (Abgaben, die der Untertan von seinem Grund dem Grundherr leistet) von 5 Pfennigen schenkte (Font. Rer. Austr. II. Abth. VIII. Band S. 9, 24, 44). Er ist wahrscheinlich derselbe Maecilo (?) de Mur (Mauer), welcher laut des alten Totenbuches der Kanonie (Chorherrenstift) St. Andrä an der Traisen, in deren geistliche Verbrüderung er aufgenommen war (Frater noster), am 13. Jänner eines unbekannten Jahres, aber noch vor 1204 gestorben ist (Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen XIX. Band II., S. 399).
Soviel ist erwiesen, dass der Ort bald nach dem Anfang des 12. Jhs. bestand, da zwischen den Jahren 1112 und 1121 eine Tauschhandlung zwischen den Bischöfen Heinrich von Freising und Ulrich von Passau durch die Schirmvögte beider Hochstifte, nämlich dem Markgrafen Otacher und Adalbert, dem Sohn Leopolds des Heiligen, geschah, denn der Bischof zu Passau hat dem zu Freising ein Gut, nämlich zwei Huben (Hube = Bauerngut bestimmter Größe) im Ort Ardachari (Ardagger) einen Weingarten sammt dem Zehent im Dorf Matzleinsdorf (in villa Mecelinisdorf) und eine Hube zu Grie (eine ausgedehnte Gegend um den Markt Kottes) für das Dorf Sewarn (Seebarn a. Wagram – bei Grafenwörth) tauschweise übergeben.    
Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen IX. Band, Seite 254. Das Hochstift Freising hatte bis 1848 Besitztum in der Nähe, wie sich bei den Dörfern Maierhöfen und Bergern zeigen wird.
Ebenso gewiss war seit den ältesten Zeiten auch das Frauenstift auf dem Nonnberg in Salzburg zu Matzleinsdorf begütert; wie uns eine Urkunde, gegeben zu Friesach in Kärnten den 9. Juni 1117, bezeugt, wodurch der Erzbischof Konrad von Salzburg dem Markgrafen Ottokar von Steier die Vogtei über das genannte Kloster verleiht und zugleich alle Besitzungen und Rechte bestätigt, namentlich in der Ostmark (in Oriente) zu Welmik (Unterwöbling), Phlaetniz (Fladnitz), Maezilinstorf, Arnsdorf u.s.f. Esterl’s Chronik v. Nonnb. in Salzburg, S. 202. Hormayr’s Archiv für Historie u.s.w. Jahrgang 1827 Nr. 157, S. 852
–853. Koch-Sternfeld, Beitr. zur deutschen Länder- u.s.w. Kunde II. Band, S. 852f und Filz, Zeitalter des heil. Rupert, S. 146
Diese Besitzungen zu Matzleinsdorf hat die Äbtissin Maria von Moringen 1615 an die Herrschaft Zelking verkauft.
In einem alten Protokoll des (ehemaligen) Herrschaftsarchivs zu Matzleinsdorf findet sich ein Verzeichnis der durch Hanns Wilhelm von Zelking gekauften und verkauften Realitäten; darunter: „Item (ebenso) den 21. September A(nn)o 1615 von der Äbtissin am Nunnberg (Nonnberg) zu Salzpurckh (Salzburg) die Mezlstorferisch Pfenning Traidt=Dienst und Purckrechtgüllt erkaufft, welche mich, laut Kaufshandlung und Quittung mit Kaufschilling (Betrag, um den etwas gekauft oder verkauft wurde), Leykhauf und Verehrungen kost hat 3366 fl.“

Zwar findet sich, dass die bayrische Abtei Formbach um das Jahr 1230 von Dither, einem Amtmann (Officialis) des Grafen Konrad von Wasserburg, ein Gut seiner Eigenschaft (predium sue proprietatis) Mezelinesdorf genannt, erhielt, welches jährlich einen Mut (Hohlmaß; um 1670 in OÖ an die 2300 Liter) Hafer zahlte und von Dither zu seinem und seiner Gemahlin Irngardis Seelenheil auf dem Altar der heiligen Maria zur Stiftskirche in Formbach vergabt war; allein ungeachtet, dass diese Abtei auch in Österreich unter der Enns ansehnliche Besitzungen erwarb, zweifeln wir doch sehr, ob die angeführte Notiz aus dem Saalbuch (Urbar, Vorläufer des Grundbuches) auf Matzleinsdorf bei Melk zu beziehen sei, sondern glauben, dass ein gleichnamiger Ort in der Riedmark (OÖ) gemeint sei, wo auch die Herzöge von Österreich begütert vorkommen.
Urkundenbuch d. Landes ob d. Enns I. Band S. 703, Num. 243. Rauch Rer. Austr. Scriptor. Vol. II. p. (pagina = Seite) 47. Da aber voransteht: „Hii sunt redditus denariorum (die Gelddienste) in Riedmarchia“ und viele Ortschaften des Landes ob der Enns sowohl varausgehen als nachfolgen, keine aber aus Österreich unter der Enns, so kann nicht Matzleinsdorf bei Melk gemeint sein

Dass aber die österreichischen Landesfürsten Zehente zu Matzleinsdorf bei Melk und in der nächsten Umgebung besaßen und wieder zu Lehen verliehen, setzt nachstehende Daten außer Zweifel, die wir nach der Ordnung der Zeitfolge zusammenstellen.
1385, des Mittichen (Mittwoch) am letzten Feiertag zu Pfingsten (24. Mai), geben Weikard von Topel zu Karlstetten und sein Sohn Stephan, als die Vormünder des minderjährigen Bernhard von Streitwiesen, ihre Einwilligung, dass Johanna, des Hans von Streitwiesen Witwe, einen von Katharina, der Witwe Alber’s von Streitwiesen, gelösten Satz (= Preisfestsetzung, Hypothek), nämlich einen von der Familie Streitwiesen an sie gekommenen Zehent in der Melker Pfarre als einen Satz für geliehene hundert Pfund Pfennige haben soll; und zwar: „Von erst halben Zehent gelegen datz Fraeningaw und in der Aw (Au) gegen Urvar über chlainen (Kleiner Zehent – bezog sich auf Futterpflanzen, Gewürze und Obst) und grozzen (Großer Zehent – der Körnerzehent umfasste jede 10. Garbe vom Getreide); und datz Mairhofen halben Zehent und in der Aw chlainen und grozzen; und halben Zehent datz Matzlestorf chlainen und grozzen; und auf dez (dessen) Khrayers Hof daselbst zway Tail Zehent chlainen und grozzen, und der Lehen ist von dem Hachgeporn (Hochgeborenen) Fürsten unserem gnaedigen Herrn Hertzog Albrechten ze Oesterreich, und mit dez Hant ez (dessen Hand es) geschehen ist“. Nach ihrem Tod soll dieser Satz, wenn er nicht früher gelöst wird, an ihre Söhne aus der ersten Ehe, Hanns und Alber von Volkenstorf, fallen.
Dieser Bernhard von Streitwiesen vermählte sich mit Katharina (Kathrei), einer Tochter Heinrich IV. von Zelking, welcher er, mit Bewilligung des Herzogs Wilhelm von Österreich, ihre Morgengabe (am Hochzeitsmorgen vom Bräutigam der Braut übergebenes Gut zu deren wirtschaftlicher Sicherstellung im Falle seines Todes) auf einen Viertelzehent zu Lautschendorf (Leitzersdorf?) und Hetzendorf (Hetzmannsdorf?), alles um Stockerau gelegen, und landesfürstliches Lehen von der Herrschaft Ort (Orth a. d. Donau?), anwies; wie der Herzog in einer Urkunde von 1404 bezeugte.
Kaltenegger Collect. Chartar. Vet. T. I. pagina 297 et seqq. und aus diesem in Reil’s Donauländchen usw., S. 418–419. Lichnowsky Gesch. d. Hauses Habsb. V. Thl. Regesten (kurze Inhaltsangaben in einer Urkunde) Num. 664. – Urvar, das kleine Dorf Urfahr an der Donau zwischen Ebersdorf und Weitenegg, Freiningau gegenüber. Georg Chrayer fronte 1393 dem Abt Ludwig von Melk sein Dorf Lämphersteten (Landfriedstetten?), welcher es von der Pfändung losmachte; und 1394 wurde von der Hoftaiding (höfische Gerichtsversammlung bei der Gewohnheitsrechte festgestellt wurden) in der Klagsache „zwischen dem Chrayer zu Matzelstorff“ und dem Abt Ludwig ein Aufschub bewilligt. Von einem anderen Hof daselbst lesen wir im Hoffronbuch Fol. (fol., folio, folium = Blatt) 176, dass 1397 Hanns der Hölczl der Helena, des Aichberger Witwe von Meczleinsdorf, ihren Hof zu Meczleinsdorf, worauf sie sitzt, und wo er mehr auf ihre Habe kommen mag, Erbgut und fahrendes (bewegliches) Gut, mit gerichtlichen Beschlage belegen ließ, von welcher Fron sie es aber frei machte. (k. k. geh. Archiv.)

Am 12. Juli 1412 erweist Herzog Albrecht V. der Johanna, weiland (veraltet: einstmals, vormals) Bernhards des Streitwieser Tochter, die Gnade, dass die ihrer Mutter Katharina, Heinrichs IV. von Zelking Tochter, von dem genannten Streitwieser zur Morgengabe verschriebenen Zehenten auf sie und ihre Erben, oder in deren Ermangelung auf den obengenannten Heinrich von Zelking erblich fallen und als landesfürstliches Lehen besessen werden sollen. Diese Zehente waren: Der halbe Zehent zu Maierhöfen, zu Bergern, zu Matzleinsdorf in der Matzleinsdorfer Pfarre, zu Freiningau, und drei halbe Zehenten in der Melker Pfarre. Später aber, 1430, 20. September, in Wien, gibt Herzog Albrecht V. von Österreich als Lehensherr seine Einwilligung, dass Johanna von Streitwiesen, Konrads von Pottendorf Hausfrau und des vorher genannten Bernhard von Streitwiesen Tochter – ihre lehenbaren Zehente in Mairhofen (Maierhöfen), Pergarn (Bergern), in der Melker Pfarre, in Meczleinstorf und Frenignaw (Freiningau) für den Fall ihres unbeerbten Abganges (Tod) ihrem Gemahl vermachen dürfe.
Notizblatt IX. Jahrgang 1859, S. 220. Lichnowsky Gesch. d. Haus. Habsb. V. Theil, Regest (Inhaltsangabe einer Urkunde) Num. 2900; Vergl. Reil S. 420. Diese Johanna von Streitwiesen besaß 1438 die Herrschaft Mollenburg, war in zweiter Ehe mit Reinprecht von Ebersdorf vermählt, starb vor diesem mit Hinterlassung zweier Söhne, des Christoph von Pottendorf aus der ersten und des Georg von Ebersdorf aus der zweiten Ehe und war schon um 1442 nicht mehr am Leben

1453, 20. April, zu Wien, belehnt König Ladislaus von Ungarn und Böhmen als Herzog von Österreich den obersten Kämmerer (Leiter der Rechnungskammer, heute Finanzreferent) in Österreich Reinprecht von Ebersdorf, als den Älteren und Lehenträger anstatt seiner, seines Bruders Albrecht und ihrer Vettern Veit und Hanns, Gebrüder von Ebersdorf, mit verschiedenen ererbten landesfürstlichen Lehensstücken, darunter: „Item zway tail wein= und getreidezehent grosser und klainer, zu veld und zu Dorff, zu Frenignaw, Pergarn und Mairhoven in Melchker= und zu Metzleinsdorff in Metzleinstorffer Pharren gelegen. Chmel’s Materialien zur österr. Gesch. II. Bd., S. 51
1455, 9. Mai, zu Wien, erteilt König Ladislaus dem Albrecht von Ebersdorf verschiedene landesfürstliche Lehen, auch den halben Wein- und Getreidezehent zu Meczleinstorf, Frenigaw, Pergarn und Mayhofen, gekauft von seinem Bruder Reinprecht von Ebersdorf.
Notizblatt IV. Jahrg. 1851, S. 22.
1455, 14. Mai, zu Wien, gibt König Ladislaus dem Albrecht von Ebersdorf die von seinem Bruder Reinprecht (dem Ältesten dieses Geschlechts) zu seinem Gunsten aufgesandten (rückgestellt Lehen) Stücke für sich und als den Lehensträger dieses seines Bruders Reinprecht und ihrer Vettern Veit und Hanns, Gebrüder von Ebersdorf, und des Konrad von Ebersdorf, des Sohnes Albrechts; unter diesen Lehen sind wieder zwei Teile Wein- und Getreidezehent großer und kleiner zu Feld und zu Dorf, zu Frenigaw, Pergarn und Mayrhoven in Melker- und zu Metzleinsdorf in Metzleinsdorfer Pfarre gelegen.
Fontes rer. Austr. II. Abth. II. Band S. 77. Die Herren von Ebersdorf waren in dieser Umgebung jenseits der Donau mit den Herrschaften Beckstall (Pöggstall), Mollenberg (Mollenburg) und Leiben begütert
Das Schloss zu Matzleinsdorf, gewöhnlich der Edelhof genannt, ist von neuerer, einfacher Bauart und daher von dem Topographen Weiskern hinsichtlich der Entstehungszeit unrichtig beschrieben (wird als „ein altes Schloss“ angeführt), ist das Stammhaus einer ritterlichen Familie, aus welcher Herr Otto von Mezlinstorf in einer zu Melk, den 3. Jänner 1276 von Otto, Elsbeth und Petrissa, den Kindern des verstorbenen Ludwig von Zelking, ausgestellten Urkunde – die Lehensgüter zu Ochsenstruch (Ochsenstrauch in der Pfarre Martinsberg, jenseits der Donau) betreffen – angeführt wird. Ritter Otto von Meczleinstorf oder Mezlinstorf wird auch in zwei Urkunden Friedrichs von Hauseck, beide den 12. Februar 1287 in Petzenkirchen über eine Schenkung und über eine fromme Stiftung nach Melk gefertigt; unter den Zeugen gelesen, ebenso ist Ritter Otto von Mezeleinsdorf mit seinem Sohn Otto von Summereck Zeuge in Waidhofen an der Ybbs, den 24. November 1283 in einer Urkunde des Bischofs Emicho von Freising über einen Vergleich zwischen diesem und Frau Alheid von Reinsberg über ein Gut zu Haberfeld, welcher durch einen Schiedsspruch des Friedrich von Hauseck geschlossen wurde. Herr Chunrad von Metzlinstorf und Seifried der Schenk als Zeugen besiegeln neben den Schiedsrichtern Meinhard von Reute, Berthold von Altenlengbach, Heinrich von Baumgarten (nächst Ollersbach) und Seifried von Hagenau, den Spruchbrief über die Beilegung eines Streites zwischen Rudolph von Wirsinch und der Abtei Seitenstetten über die Vogtei zu Lanzendorf (bei Böeimkirchen) vom 20. Oktober 1299. Meichelbeck Histor. Freising  T. II. P. II. p. 108. Kopialbuch (Urkundenabschriften in Buchform) im Archiv zu Seitenstetten. Nicht zum obigen Rittergeschlechte Georg von Mezleinstorff und seine Hausfrau Katharina, welche 1349 dem Herzog Albrecht II. von Österreich ihren von ihm zu Lehen gehabten Hof auf dem Kaiserberg zwischen Purgstall (a. d. Erlauf) und Pholsau in der Pfarre St. Leonhard (heute Pfoisau – Gemeinde Oberndorf!) zur Stiftung in Gaming verkauften; ferner Konrad der Metzendorfer 1375, Hanns oder Jans der Matzendorfer 1380 und 1386 als Zeugen vorkommend; Nicolaus Metzendorfer 1388 regulierter Chorherr zu St. Pölten, gestorben 12. Juni 1418; Peter der Metzendorfer, welcher 1407, Jörig Mätzendorfer und sein Sohn der Edle Michel der Mätzendorfer, welche 1469, lebten. (Steyerer Commentar pro hist. Alberti II. Addit. Col. 60. Duellii Excerpt. P. 144 u. 216; Kaltenegger mss. T. I. p. 234, 304, 391, 501). Alle diese haben von dem Dorf Matzendorf bei St. Georgen am Ybbsfeld den Namen, auf welcher Umgebung sich die angeführten Urkunden beziehen. Eher ließe sich in jenem Heinricus de Metzinstorf das älteste, bisher aufgefundene Glied der Matzleinsdorfer bei Melk anerkennen, welcher im Saalbuch der Abtei Neustift zu Freising bei der Entscheidung  eines Streites über einen Weingarten zu Ebersdorf an der Donau (von Bergern in schräger Richtung gegenüber) schon 1237 als Zeuge gelesen wird, weil auch Heinrich und Albrecht von Zelking, aber als Vögte der Freisingischen Besitzungen in dortiger Gegend, und der benachbarte Rudiger von Liden (Leiben), zugleich vorkommen (Monum. Boic. IX. 562). Da aber auch aus entfernteren  Gegenden Zeugen  zugegen waren, so war der genannte Heinrich wohl im Dorf Matzendorf in der Nähe von Amstetten zu Hause. – von der Vorstadt Matzleinsdorf zu Wien schrieb sich um das Jahr 1136 Otto de Mazilinestorf, Zeuge im Saalbuch (Urbar, Vorläufer des Grundbuches) von Klosterneuburg; dann der Bürger zu Wien, Ulrich von Metzleinsdorf oder der Metzleinsdorfer, welcher 1446 und 1452 als Ratsherr, 1463 und 1464 als Bürgermeister, 1474 als Verweser (Verwalter) des Bürgermeisteramtes und 1475 unter den „Genannten“  der Stadt Wien erscheint; (Fontes rer. Austr. II. Abth. IV. Bd. Num. 480, S. 104; Kollar  Analect. Vindob. T. II. col. 1264, 1380; Hormayr’s Wien I. Jahrg. IV. Bd. 1. u. 2. Heft, S. 11 in d. Tabelle, V. Bd. 2. u. 3. Heft, S. CCXXI; Fischer Notit. Urbis Vindob. Supplem. I. p. 159. Eine Notiz von ihm bei Lichnowsky V. Thl. Regest. Num. 3772).
Eberhart von Mätzleinstorf ist Zeuge in einer zu Melk am 1. Mai 1312 gegebenen Urkunde Konrads von Kirchberg wegen der Übergabe eines Dienstes (Abgaben, Zinse) von einem Grundstück zu Ochut (Ockert bei Ruprechtshofen) 1313, 21. Dezember zu Melk in einem Kaufbrief der Margareth, des Otto von Bielach (Pielach) Hausfrau, über eine Peunt (eingezeuntes, bereits kultiviertes Grundstück) zu Pöverding, und nochmals zu Melk am 25. Mai 1315, als die Brüder Friedrich und Heinrich Fleischeß eine Badstube (eine Art Sauna und Bad) zu Weißenkirchen in der Wachau an das Stift Melk verkauften.
Am 25. November 1348 erscheint Urschalch von Meczleinstorf, welcher nebst Rueger dem Tanpeck und Alber dem Höfer, Burggrafen zu Schollach, Redner, Teidinger und mitsiegelnder Zeuge war, da Jorig von Schrattenbruck, seine Hausfrau Kathrei und seine Söhne Renbart und Ulrich für empfangene 38 Pfund Wiener Pfennige auf das Lehen zu Schrattenbruck und auf alle anderen von der Abtei Melk gehabten Lehensgüter Verzicht taten. Am 1. September 1350 finden wir den Urschalich und Jorig seinen Bruder von Metzlestorff als mitsiegelnde Zeugen, da Stephan des Haug Rugendorfer Sohn, seinen Hof zu Melk Jannsen dem Mülwanger verkaufte; zu Melk den 15. April 1357 den Gorig von Mezleinstorff mit andern einen Zeugnisbrief in Betreff der Stiftspfarren von Melk fertigend; und am 17. März 1354 beurkunden Heinrich, Friedrich und Otto Brüder die Gaubitz, dass der Streit zwischen ihnen und dem Stift Melk über ein an dasselbe verkauftes Grundstück, die Kreuzpeunt genannt, welche zu ihrem Hof zu Grabenegg (bei Ruprechtshofen) gehört hat, durch den Ausspruch Urschalich’s zu Meczleinsdorf, Ortolfs des Schmidbeck, Ottos des Wolfenreuter und Wolfharts des Rugendorfer zu Melk, zu des Stiftes Gunsten entschieden worden sei, welche mit Ausnahme des Rugendorfer, als Spruchmänner oder Schiedsleute die Urkunde mitsiegeln. Das Siegel Urschalks an der Urkunde von 1349 (die Urkunde von 1350 ist nur in einem Transumt (beglaubigte Abschrift einer Urkunde) oder Vidimus (Bestätigung, ein Dokument gesehen und als richtig befunden zu haben) von 1457 vorhanden und an jener von 1354 abgefallen) enthält einen Schild mit einem Werkzeug, einem Winkelhacken oder Winkelmaß ähnlich und die Umschrift: + S. VRSCHALCI DE MECLEINSTORF. Auf Hueber’s Siegelkupfern Tab. XVI. Num. 14
Nicht blos die Ähnlichkeit dieses Wappens mit dem der Familie Loer, sondern auch eine Urkunde des Stiftes St. Pölten und zwei Stellen des alten Melker Lehenbuches (Verzeichnis der Lehen) beweisen, dass Urschalk, obwohl von seiner Besitzung zu Matzleinsdorf den Namen führend, nicht mehr zur ältesten Familie der Ritter von Matzleinsdorf, sondern zu einem jüngeren hier begüterten Geschlecht gehörte.
Am 3. März 1325 zu St. Pölten, gibt Gundacher der Laer von Mentzleinstorf mit gutem Willen seiner Söhne Urschalch, Jorg, Heinrich und Petrein zu einem ewigen Seelgerät (Stiftungsmesse) für ihn selbst, seiner Hausfrauen Adelheid und Sophie und alle seine Vordern (Ahnen) den Chorherren zu St. Pölten auf ihre Oblai (Gabe an geistlichen Stiftungen) 6 Schilling Wiener Pfennige Geld in dem Stalbach auf einem halben Hof, die er um 10 Pfund Pfennige und um ein halbes Pfund Pfennige zu Leihkauf von dem Viedorfer gekauft hat, und zwar, weil er selbst kein eigenes Siegel hat, mit den Siegel seines Herrn (Lehensherrn) Ottens von Zelking (Otto III.?). Kopialbuch von St. Pölten im k. k. Archiv.
Am 24. Juni 1412 hat Urschalich Loer, Mautner (Zolleinnehmer) zu Emmersdorf, vom Abt Johann von Melk zu Lehen (Entlohnung für Gefolgschaft und Heerfahrt mit Besitz durch den König, Landesfürsten oder große Grundherren) empfangen fünf Weingärten zu Sitzental (bei Loosdorf) gelegen, davon er das Burgrecht (Grundleihe nach städtischen Recht – ohne persönliches Abhängigkeitsverhältnis) dient in das Amt gegen Neuhofen. „Item Senex Urschalich Loer von Mezleinstorff“ hat zu Burgrecht empfangen den Hof zu Reysech und dient in das Amt (Neuhofen a. d. Ybbs).“
Laut einer Aufzeichnung in dem selben Lehenregister (Verzeichnis, Liste von Lehen) haben früher schon Niclas, Gottfried, Ulrich, Heinrich und Hanns die Sebecken und ihre Vettern, und Dietrich der Sebeck vom Gotteshaus Melk ein Lehen zu Geroltsdorf (Gerersdorf bei St. Pölten), zu Türnhofen (Ober- oder Unterthurnhofen bei Hürm) Ein Pfunds Gelds (= Geldbetrag), und zu Mezleinstorff fünf Schilling Gelds empfangen, worunter aber Matzersdorf bei Gerersdorf zu verstehen ist. Die nämliche Bemerkung gilt von folgender Notiz: 1546 geben Abt Leopold zu Göttweig und sein Konvent (Versammlung der stimmberechtigten Angehörigen eines Klosters) dem Stift Melk tauschweise eine Hofstatt (durchnittlich 10 Joch) oder ein Überländ (Grundstück, das rechtlich zu keinem bestimmten Haus oder Hof gehört) zu Mauer gegen ein Lehen zu Mätzleinstorf. – Karl Haiden zu Achau und Guntramsdorf, als Vormund des Ehrenreich Marschalch zu Reichenau, wird 1549 von Hanns Herrn von Lichtenstein zu Nikolsburg, Reichenstein und Wilfersdorf mit dem halben Haus (Burg) zu Redling (Reidling?), mit zwei Höfen zu Mätzleinstorf und noch anderen Gütern belehnt. (Wißgrill IV. Bd. S. 63). Etwa Matzelsdorf bei Neulengbach? – Am 22. November 1465 stellt Wolfgang Hohenfurter, welchem sein gnädiger Herr, Reinprecht von Wallsee, sein Urbar und Amt Meczleinstorf um 400 Pfund Pfennige verkauft hat, einen Revers (schriftliche Erklärung) aus, dasselbe innerhalb zehn Jahren wieder nach Erlag der Kaufsumme – acht Tage vor oder ebensoviel nach Lichtmess jedes Jahres – zurückzugeben (Notizenblatt II. Jahrg. 1852 S. 339). Freiherr von Hoheneck nennt (III. Thl. S. 825f) unter den Gütern, welche bei der im Jahre 1456 geschehenen Erbteilung dem Reinprecht IV. von Wallsee (einem Sohn des obigen Reinprecht III.) zufielen, das Amt Watzlsdorf (bei Neidling?). Wir können nicht bestimmen, welcher Ort unter diesem Meczleinstorf  gemeint sei; die wenigen Untertanen der Herrschaft St. Leonhard zu Matzleinsdorf bei Melk keineswegs.
Aus der Familie der Loer, welche von dem Rittergeschlecht Lach oder von Lah, auch die Laher genannt, verschieden ist (von diesem handelt Wißgrill V. Bd. S. 350–351. Sie führten ein von den Obigen ganz verschiedenes Wappen), lehren uns die Urkunden des Stiftsarchivs zu Melk 1419 den Hanns Loer, Richter zu Emmersdorf kennen, welcher 1422 in vier Urkunden zu Melk gegeben, blos unter dem Namen Hanns der Loer, 1426 aber und 1429 als Schaffer (Verwalter eines Stiftes oder Stiftsmeierhofes) des gedachten Stiftes gelesen wird; ferner 1434 den Edlen Peter Laer als Siegler einer Urfehde (Schwur, sich nicht an den Richtern und Anklägern zu rächen) Bernhard’s des Forsters im Prüel (Großpriel?) an den Abt Christian von Melk. Peter Loer scheint 1440 als Pfleger zu Schallaburg auf. Ein älterer Peter Locher (über dem o ein e und über dem e ein a!) war um das Jahr 1400 von den Herren von Maissau mit einem Hof zu Gaindorf (bei Ravelsbach) belehnt (Notizblatt VII. 1857 S. 320)
Ihre Siegel zeigen beständig im Schild einen bekleideten, bärtigen Mann in halber Figur, das Haupt mit einer niedrigen Mütze bedeckt; wovon beiderseits schmale Bänder (oder Hörner?) abstehen; an der linken Schulter lehnt das schon beschriebene Werkzeug, dessen über die Brust herabhängender Teil aber viel länger ist als der andere; so dass es mit der Axt eines Holzhauers Ähnlichkeit hat. Dieselbe männliche Figur erscheint auch auf dem geschlossenen Stechhelm auf – offenbar ein vermehrtes oder verbessertes Wappen – während im Ulschalks Schilde das uns unbekannte Werkzeug allein vorkommt.
Peter Loer, vielleicht ein Sohn Urschalks, scheint das Amt eines Pflegers zu Schallaburg, welches er 1440 verwaltete, aufgegeben, sich auf seinem Hof zu Matzleinsdorf zurückgezogen zu haben und noch vor 1457 ohne männliche Erben gestorben zu sein; denn am 16. Februar 1457 verkauften Hedwig, Michels des Paltram Hausfrau und Barbara, Erhard’s des Mennter Hausfrau, beide „Peters des Läer, weiland gesessen zu Matzleinsdorf seligen Kinder,“ ihren Hof (ein Bauerngut) zu Reyssech in der Pfarre Haunoldstein dem Stift Melk um eine unbenannte Geldsumme, und siegelten den Kaufbrief mit den Siegeln ihrer Gatten, mit deren Gunst, Willen und Wissen der Kauf geschah.
Zu eben der Zeit als die Familie Loer hier ansäßig war, besaß auch Herr Hanns von Zelking einen „Hof zu Mörtzleinsdorf,“ welchen und was er da besaß, hatte er im Testament vom 18. Juni 1363 seiner Gemahlin Katharina, des Herrn Hanns von Winden Tochter, vermacht. Er lebte aber noch 1394, und seine Witwe vermählte sich 1409 mit Herrn Georg von Pottendorf. Hoheneck’s Geneal. III. S. 852 Von den ferneren Eigentümern dieses Zelkingischen Hofes, wenn es nicht vielleicht der Wasserhof ist, von dem noch die Rede sein wird, haben wir keine Nachrichten gefunden.
Stephan von Zelking hatte seinen Vettern Erhard und Wilhelm von Zelking für den Fall, dass er ohne Söhne oder diese ohne männliche Erben sterben, den halben Teil an der Feste Zelking mit ihrer Zugehörung (Zubehör), die Güter und das Holz (Wald) in dem Gutenbach, das Drittel Wein- und Getreidezehent zu Freiningau, Maierhöfen, Bergern und Matzleinsdorf vermacht, und Herzog Albrecht V. von Österreich bestätigte am 7. September diese Verfügung (Anordnung). Notizblatt IX. Jahrg. 1859 S. 281282
Der Edelhof kam entweder durch Kauf von des Peter Loer weiblichen Erben oder noch bei dessen Lebzeiten an den Ritter Wolfgang Khienberger zu Mätzleinstorf dem Älteren, welcher mit dem Ritter Niklas Pielacher bei einem Vergleich des Georg Grabner mit Jakob Lempeckh von Lempach 1449 als Zeuge gelesen wird, noch 1487 lebte, und zuerst mit Margarethe von Neuhaus, dann mit Magdalena Reikherin (nicht Reuterin) von Wocking vermählt war, die ihm die Kinder Sigismund, Johann und Anna gebar. Der Sohn seines Bruders Johann, Wolfgang Khienberger zu Enzersdorf und Matzelsdorf der Jüngere hatte wegen einiger Grundstücke und Grundholden (dem Grundherrn verpflichtende Untertanen) eine Streitsache mit Florian Auer von Abstorf, welche 1504 durch einen Vergleich beigelegt wurde. Von seiner Gemahlin Ottilia Pergerin am Perg zu Viehofen bekam er zwei Söhne und drei Töchter, deren Mutter als Witwe noch 1537 gelebt hat. Wißgrill’s Schaupl. V. Thl. S. 128
–129; Hoheneck III. 511, wo unrichtig „Wolf Khienberger zu Mengerstorf“ statt Matzleinsdorf steht.
Auch bei dieser Familie blieb der Edelsitz zu Matzleinsdorf nicht lange; schon 1528 finden wir ihn in den Händen eines mit den Loern verschwägerten Geschlechtes, nämlich des Edlen Herrn Johann Paltram, welcher als Kläger gegen den hiesigen Pfarrer auftrat (wie die Geschichte der Kirche und Pfarre zeigen wird), und am 2. März 1529 sein Holz (Wald) am Hirschberg (Hiesberg), das von seinem seligen Vetter Peter Gaubitsch erblich an ihm gekommen war, sammt den Wildbann (Jagdrecht) darauf dem Stift Melk um 34 Pfund Pfennige österreichischer Währung verkaufte. Mitsiegelnder Zeuge war der Edle Vest (feste = ordentliche, tüchtige) Georg Potschaller, sein lieber Freund. Leutolt Paltram und seine Hausfrau Peters (Petrissa) verkaufen 1360 eine Hofstatt (kleine bäuerliche Besitzeinheit) zu Mergenstetten in der Pfarre Purgstall Chunrad dem Scheuerbeckchen (Smitmer Cod. Dipl. austr. T. II. n. 311). Leupolt der Paltram ist mitsiegelnder Zeuge, da Hanns der Häusler von Purgstall 1393 seine Mühle zu Türsendorf (Diesendorf?) in der Pfarre St. Leonhard Stephan dem Schachner verkauft (Urkundenbuch v. Gaming). Heinrich Paltram ist als Schwager Ulrichs von Erendorf (Arndorf bei Neukirchen am Ostrang) mitsiegelnder Zeuge in dessen Kaufbrief von 1401 über den Hof zu Oberhagenau (Oberhohenau in der Pfarre Neukirchen) an den Kustos (Wächter, Kirchendiener, Messner, auch Verwalter) der Stiftskirche zu Melk. Stephan Paltram war zwischen 1407 und 1409 Stiftsprior (Abtstellvertreter) zu Melk, ein Hanns Paltram Zeuge in einer Urfehde des Bürgers zu Melk Seifried Ziegler an dem Abt Niclas von 1422, Andreas Paltram wird 1431 als Kaplan des St. Dorotheen-Altars in der Pfarrkirche zu Haag gelesen; der Edle Hanns Paltam (der vorige oder ein jüngerer), Pfleger zu Weichselbach, 1450 und 1451 als Mitsiegler und Zeuge in drei Kaufbriefen, die Pfarre St. Leonhard am Forst und die Frühmessstiftung zu Melk betreffend. Michel Paltram, 1457 Gemahl der Hedwig, der Tochter des Peter Loer zu Matzleinsdorf, ist schon früher genannt worden. Das Siegel des Hanns vom Jahre 1401 zeigt im Schild ein mit der Basis aufwärts gestelltes Dreieck oder einen Dreiangel, dessen Winkel sich in kleine, auswärts mit einer Lilie besetzte Kugeln endigen (Stiftsarchiv zu Melk Scrin. (Scrinium – Schrein, Schrank für Urkunden und dergleichen) 60, Fasc. 5). Im Siegel Michels von 1457 erscheint der Dreiangel mit den Lilien ohne Kugeln; auf dem Schilde ein geschlossener Stechhelm, worauf zwei Büffelhörner, zwischen denen der Dreiangel schwebt, zu sehen sind (Ebend. Scrin. 58, Fasc. 6). Der Edle Ulrich Paumgartner zu Espam kaufte von seiner Stieftochter Margaretha, gebornen Paltramin, Michael des Grafen, Hauptmannes zu Nikolsburg Hausfrau, den Sitz Grünau im Lande ob der Enns mit dessen Zugehörungen, wie er von ihrem seligen Vater Hanns Paltram an sie gekommen und ihrer Mutter Dorothea Aglerin, jetzt des genannten Paumgartner Gemahlin, um ihre weiblichen Sprüch (Erbteilsansprüche) verschrieben gewesen ist; am 22. December 1468. Diesen Satz zu Grünau empfing der Käufer am 10. April 1469 von Wigeleus von Volkenstorf zu Lehen mit der Bewilligung, seine Hausfrau Dorothea, des seligen Michael des Agler Tochter, „mit ihrem Vermächt(nis)“ darauf zu versichern (Keiblinger’s Gesch. d. Stiftes Melk I. Bd., S. 468-469; Hippolytus. Theol. Monatsschrift d. Diözese St. Pölten II. Jahrg. II. Heft S. 50; Hoheneck III. 490
491; Wißgrill I. 47; Vergleiche den Artikel Weichselbach S. 272273).
Laut des niederösterreichischen ständischen Gültenbuches (von der Landschaft – Gesamtheit der Landstände- geführte Verzeichnisse der Gültsummen – Zinserträge einer Grundherrschaft – der Grundherrschaften bzw. ihrer Besitzer)war 1542 Besitzer dieses Freihofes Christoph Straub zu Mätzlstorff, als „der Römisch Kaiserlichen Majestät Hauptmann“ mit Fräulein Margaretha, des Wolf von Grünthal und dessen erster Gemahlin Anna Herrin von Enenkel Tochter, vermählt, welche 1537 geboren, 1568 gestorben ist.
Hoheneck I. 204 u. 211; Wißgrill III., 418
419; Notizenblatt IV. Jahrgang 1854 S. 325, wo überall, statt Mätzelstorf – „Schätzelstorf“ steht, weil die Nachfolger ihre Quellen ohne Prüfung benützten.
Er verließ den Militärstand und trat in die Dienste der Abtei Melk, als deren Hauptmann oder Oberbeamter er 1547, 1549 und 1550 gelesen wird, wie denn Mitglieder seiner adeligen Familie früher und später als Besitzer bürgerlicher Häuser im Markte Melk vorkommen. Gerichtsprotokoll im Marktarchiv zu Melk. In einer unverläßlichen Aufzeichnung von Philibert Hueber (Monasterii nostri Capitanei) kommen Christoph Amstettner circa an(no) 1549, Christoph Straub 1550 vor, welche Angabe durch Obiges berichtigt wird. – Hanns Straub war 1515 Stadtrichter zu Ybbs, Balthasar Straub 1526 und 1527, dann 1530 und 1531 Marktrichter, 1549 Mautner zu Melk. Ein Johann Straub, Bürger und Kirchenmeister bei St. Stephan zu Wien, starb 1540, und sein Grabmahl ist an dieser Kirche noch vorhanden, wie auch der Grabstein des Raimund Straub, Mitglied des inneren Rates, gestorben 1572. Ein anderer Hanns Straub wird 1558 von Christoph von Concin und dessen Gemahlin Anna Salome wegen einer Schuld von 500 Gulden bei der niederösterreichischen Regierung belangt, dagegen er aber seinerseits andere Ansprüche bei dem Landmarschallgericht erhob, worauf der Rechtshandel durch einen Vergleich beendet wurde (Espig Chronik von Ips S. 19 u. 45; Hueber Collectan. Memorandor. Monast. Mellic. Mss. P. 161; Ogesser’s Beschreibung d. St. Stephans-Kirche S. 316; Hormayr’s Wien II. Jahrg. I. Bd., 1. Heft S. 62, 2. Heft S. 59; Wißgrill II. 147). Karl Straub wird in einer Urkunde die Wiedererbannung (Wiederaufbau nach Brand oder sonstiger Zerstörung) des Rathauses zu Melk betreffend, vom 8. März 1575, als Besitzer eines Hauses neben demselben gelesen (Stiftsarchiv Scrin. 49. Fasc. 7. Lit. b.). Anna, des Edlen Ehrenfesten Karl Straub, Ratsbürgers zu Melk Witwe, wird am 16. März 1576 bei dem Grundbuch des Stiftes Melk an Nutzen und Gewähr (Rechtsformel bei Kaufverträgen, die dem neuen Eigentümer die Benutzung und die Rechte an seiner Liegenschaft zusichert) geschrieben mit der Behausung und Hofmark zu Melk in der Langzeile Grabenshalb, zwischen dem Rathaus und Gregor Eckel, und mit einem Garten hinter demselben, welche sie um 1550 Gulden von der nachgelassenen Kinder (ihres seligen Gemahls) Erben und Gerhaben (Vormünder) erkauft hat. Sie verheiratete sich wieder, und schon am 2. April 1576 erscheint Stephan Fuchs als „jetzt ihr ehelicher Hauswirth.“ (Grund- und Gewährbuch über Melk vom J. 1550 Fol. 142). Eines Bathasar Straub geschieht noch 1585 unter den Gläubigern der Abtei Melk Erwähnung; des Johann Straub, kaiserlichen Hauptmannes bei dem Regimente des Generals Löbl in einer Urkunde des Archivs zu Klein-Mariazell (Stiftsarchiv zu Melk Scrin. 3. Fasc. 5; Keiblinger’s Diplomatar. Mariecell. Ms.). Ein Matthäus Straub lebte 1683 als Hausbesitzer und Bürger zu Melk (Schramb p. 944).
Seine Anstellung zu Melk hinderte ihn nicht, zugleich die Verwaltung seines Hofes in Matzleinsdorf zu besorgen, wie es einer seiner Nachfolger, Anton Capeller, gleichfalls tat. Er lebte noch 1576, wie die kirchliche Geschichte von Matzleinsdorf berichten wird.
Um das Jahr 1559 hat „Georg Strauw von Macztorff zu Khrembs“ gelebt, ohne den Edelhof zu Matzleinsdorf selbst besessen zu haben, von welchem er also nur den Titel annahm. Sein Wappen mit der Devise: „Verdrau Got nit verzag, Glückh khümbt alle Tag“ ist im Binder’schen Hause zu Krems auf einem sehr merkwürdigen Deckengemälde, mit vielen anderen Wappen, allegorische Figuren u.s.w. zu sehen. Chmel’s österr. Geschichtsforrscher I. Bd. S. 528 mit der genauen Beschreibung des Wappens, wie dieses auch auf einer Urkunde des Karl Straub, gegeben zu Melk 22. Febr. 1568, im Stiftsarchiv daselbst erscheint: Ein gespaltener Schild, rechts Silber mit einem rotem Strauß, links viermal von Gold und schwarz quer gestreift. Aus dem offenen, gekrönten, vor sich schauenden Helm steigt ein dopellter offener Flug, die rechte Hälfte Silber mit einem roten Querbalken, die linke wie das linke Feld im Schilde; die Helmdecke rechts roh und Silber, links schwarz und Gold.
Raimund, der Sohn des Christoph Straub und der Margarethe von Grüntal, 1576 Ratsherr zu Wien, 1579 in den neuen Ritterstand unter der Enns aufgenommen, besaß das Schloss und die Herrschaft Thürnthal im Kreis (Viertel) unter dem Manhartsberg, wie auch die benachbarte Feste und das Gut Obersebarn bei Grafenwerd (Seebarn am Wagram, nahe Grafenwörth), und unterzeichnete zu Horn am 3. Oktober 1608 die Konföderationsurkunde der evangelischen Stände Österreichs. Von seiner Gemahlin Katharina Stubmer hatte er zwei Söhne; seiner Schwester Margaretha, Witwe des Johann Moser zu Petzleinsdorf (Pötzleinsdorf?) und Winkelberg, wurde 1601 von ihren zwei Söhnen Georg Ehrenreich und Hanns Gottfried Moser das Gut Winkelberg übergeben. Notizenblatt IV. 1854 S. 325, 390–391; Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquell. IX. Bd. S. 240, zu vergleichen mit Schweickhardt, V. U. M. B. VI. Bd. S. 133 u. VII. Bd. S. 105. Nach Schriften der Pfarre Grafenwörth besaß schon 1580 Raimund Straub das Gut Obersebarn.  
Der Edelsitz in Matzleinsdorf war indessen, wahrscheinlich kaufsweise an „Urban Herrstorffer zu Matzelstorf“ übergegangen, mit welchem Titel dieser schon 1585 genannt wird, und zwar als Gläubiger des Stiftes Melk mit einer Forderung von 4000 Gulden zu acht von Hundert, noch aus der Zeit des Kaisers Ferdinand I. (gestorben 1564) herrührend.
Die Familie Herstorfer hat ihren Namen nicht von Hörsdorf bei Mank, sondern von Hörsdorf in der Pfarre Zeilern V. O. W. W. Abt Rudolph zu Seitenstetten kaufte 1330 von seinem Herrn von Herstorf einige Güter (Wendenthal’s Gesch. d. österr. Klerisei (Geistlichkeit) VIII. Bd. S. 258). Leonhard Herstorfer wird 1365, Niklas von Herstorf 1378 in Urkunden als Zeuge gelesen (Kaltenegger Collect. chart. T. I. p. 668 und T. II. p. 213). Hanns Herstorfer, bürgerlicher Bau- und Steinmetzmeister zu Wien, kommt 1637 vor (Hormayr’s Wien I. Jahrg. V. Bd., 2. u. 3. Heft S. CCL).
Er beschloß sein Leben am 1. November 1597, liegt in der Pfarrkirche zu Zelking begraben (seine Grabinschrift werden wir bei der Beschreibung der Pfarrkirche in Zelking in der Geschichte der Umgebung von Melk mitteilen), war Protestant, und von seiner Tochter Regina gibt ein altes Sterbeprotokoll der Pfarre Maria Laach am Jauerling die Nachricht: „1620 den 6. Juli ist begraben Wordten die Edle und Ehrnthugentreiche Junckhfraw Regina, Ein geborne Herrstorfferin, Weyland des Edlen und Gestrengen Herrn Urban Herrstorffer zu Mätzlstorf, und Frauen Sophia, gebonen Poppin, bayder Seeligen Hindterlaßne Eheleibliche Tochter, welche in Gott seliglich verschiden Ihres Aldters bei 30 Jahren.“ – Sie wurde in der (damals lutherischen) Pfarrkirche zu Laach beigesetzt, wo aber kein Leichenstein (Grabplatte) von ihr zu finden ist. Regina wohnte nach ihrer Ältern Tod zu Loiztendorf (mit dem Edelsitz Leuzenhof oder Loiztenhof unweit Maria Laach gelegen) wahrscheinlich bei ihren Verwandten. Über diesen Ort und seine Besitzer s. Reil’s Donauländchen usw. S. 251-252. Aus den oben angegebenen Notizen und aus dem Folgendem berichtigt sich von selbst der Irrtum Schweickhardt’s (V. O. W. W. XI. Bd. S. 150) in der Reihe der Besitzer: „1542 Christoph Straub, 1610 Urban Hörstorfer und Anton Capeller als die Straubischen Erben.“
Nach dem Tode des Urban Herrstorffer scheint der Edle und Gestrenge Herr Jorig von Wopping den Edelhof besessen zu haben; wenigstens starb er den 26. Februar 1606 im Hofe zu Matzelstorf und wurde in der Kirche zu Zelking begraben. Die Woppinger aus Bayern sind von sehr hohem Alter. Ein N. Woppinger, Dienstmann des Bistums Augsburg, soll schon 1026 gelebt und seinem Bischof Bruno, dem Bruder des Kaisers Heinrich II. gegen den Herzog Welf getreue Dienste geleistet, Otto W. als Feldherr des unglücklichen Kaisers Heinrich IV. dessen Krönung zu Rom beigewohnt haben. Lutwinus de Woppingen um 1150, Ezzel und Heinrich um 1160, letzterer auch um 1170 kommen im Saalbuche der bayrischen Abtei Aspach vor. Konrad W. zog mit Kaiser Friedrich I. nach Syrien, einer seiner Söhne, Namens Heinrich, mit Kaiser Heinrich VI. nach Rom, wo er starb. Jakob kaufte 1405 das Schloss Karpfheim und starb 1432; Lucas verkaufte das Stammgut Wopping und ließ sich in Österreich nieder. Sein Sohn Georg von W. zu Mühlfeld und Baumgarten ist wahrscheinlich derselbe Jorg, welcher den Edelhof zu Matzleinsdorf bewohnte und in Zelking seine Ruhestätte fand, wenn diese nicht vielmehr ein älterer Georg, des jüngeren Vatersbruder, war. Der jüngere Georg hatte von drei Frauen – Anna von Paumgarten, Maria Inprucker und N. Selnauer von Nauzing – mehrere Kinder (Bucellini Germania stammatograph. P. I. p. 259. P. IV. p. 315–316; Monum. Boic. Vol. V. p. 109, 113, 128; Hoheneck II. 835–839; Gauhen’s Adels=Lexicon I. Thl. Sp. 2943). Sebastian Woppinger von Wopping, 1558 Hofmeister des der Abtei Zwettl gehörigen Wirtschaftshofes zu Rafings (V. O. M. B.), starb 1569, worauf seine Witwe Margaretha, geborene von Lampoding, mit dem Abt Laurenz Streit bekam wegen der Abtretung dieses Hofes, welchen Abt Jakob (gestorben 1560) auf ihre und ihres Gemahls Lebenszeit ihr als Leibgeding  (untertäniges Gut, dass ihr der Grundherrn auf Lebenszeit) verliehen hatte (Link Annal, Zwetl. T. II. p. 446, 469–470).
Der Vorzug, welchen beide dieser Kirche vor der ihres Wohnortes gaben, ist sehr wahrscheinlich daraus zu erklären, weil in Zelking noch protestantischer Gottesdienst gehalten wurde, während die Kirche zu Matzleinsdorf eine Filiale der katholischen Pfarrkirche zu Melk war.
Schneller Wechsel der Besitzer war forthin das Schicksal dieses Gutes. So finden wir in den Schriften des (ehemaligen) herrschaftlichen Archivs daselbst, dass am 24. September 1607 Ludwig Herr von Starhemberg gegen den Grafen Johann Wilhelm von Hardegg wegen des Kaufschillings (Betrag, um den etwas gekauft oder verkauft wurde) auf Mätzelstorf die gerichtliche Spanung, und am 5. Mai 1608 Paul Krauß gegen die Erben des Urban Herrstorffer wegen schuldiger 140 Gulden 5 Schilling und 14 Pfennigen die gerichtliche Exekution auf das Gut Matzeldtorf samt aller Zugehörungen auf das Gut Matzelstorf desselben erwirkte, als dessen Eigentümer, vermutlich durch Kauf von Herrstorffer’s Erben oder Gläubigern, oder von dem Grafen von Hardeck (Hardegg) später der Stiftsbeamte zu Melk Anton Capeller von Mätzeldtorf und seine Gemahlin Ursula gelesen werden. Anton Capeller, welcher 1599 bis 1605 als Kämmerer (Leiter der rechnungskammer, heute Finanzreferent) und Kellermeister, 1606 und bis 1620 als Hauptmann des Stiftes Melk erscheint, und wegen dieses seines Amtes und weil er Katholik war, den evangelischen Ständen  von Oberösterreich ein Gegenstand der Erbitterung war, deren schwere Rache er während der Belagerung von Melk 1619 besonders dadurch empfinden mußte, dass sie seinen Edelhof zu Matzleinsdorf plünderten und verheerten und ihn, seinem eigenen Ausdruck nach, an den Bettelstab setzten, scheint in seinem Hof daselbst eine Kapelle erbaut zu haben, welche am 9. Juli 1614 durch den Passauer Weihbischof Andreas, Episcopus Symbaliensis, geweiht wurde, wenn anders die undeutliche Stelle in den Aufzeichnungen des Johann Zeller, Priors (Stellvertreter des Abtes) in Melk, woraus wir diese Nachricht entlehnen, von einer Kapelle zu Matzleinsdorf zu verstehen ist. Es heißt nämlich dort zum Jahre 1614: „Octavo Septembris altare S. Jacobi (in der Stiftskirche zu Melk) consecratum fuit. Nono eiusdem Dominus Capeller suam Capellam, ex qua originem sui stemmatis videtur desumsisse, curavit per eundem Reverendissimum Dominum Suffraganeum (den Obengenannten) consecrari.“ (Stiftsarchiv Scrin. (Scrinium = Schrein, Schrank für Urkunden und dergleichen) 89). Die Worte: „ex qua – desumsisse“ können doch kaum etwas anderes bedeuten, als dass Capeller den Edelsitz zu M. gleichsam als den von ihm gegründeten Stammsitz seiner Familie betrachtet wissen wollte? Die Kirche zu Matzleinsdorf kann wohl nicht gemeint sein, weil diese überall in den Schriften eine Kirche oder Pfarrkirche genannt wird und als Filialkirche von Melk nicht unter dem Besitzer des Edelhofes, sondern unter dem Dechant und Pfarrer zu Melk stand. Dass diese Kapelle im Edelhof wenigstens schon 1646 existierte, wird aus dem Verlauf dieses Artikels ersichtlich werden.
Später kauften er und seine Gemahlin Ursula um 500 Gulden von der Marktgemeinde zu Melk ein Haus am Kornmarkt daselbst, welches sie aber wieder für ein anderes, ebenda gelegenes, an den Bürger zu Melk, Anton Rudroff und dessen Hausfrau Sophia vertauschten, worüber die Aufschreibung an die Gewähr (zugesichertes Recht) hinsichtlich beider Häuser an einem Tag, am 3. April 1626, vor sich ging. Mit dem letzteren Haus, am oberen Tor, wurde den 30. Juni 1632 der Drechslermeister Hanns Trutsch und seine Gattin Maria an die Gewähr gebracht nachdem sie es von Ursula, der Witwe des Anton Capeller, um 400 Gulden gekauft hatten. Gewährbuch über den Markt Melk u.s.w. Fol. 166 und 184. Ursula muß die zweite Gemahlin des Anton Capeller gewesen sein; denn die angeführten Aufzeichnungen berichten zum nämlichen Jahre 1614: „Hoc quoque mense (Juli) uxor Domini Capitanei Capelleri in ambitu (im Kreuzgang) monasterii sepulta fuit.“ (Nach den Notaten des nachmaligen Abtes Rainer in von ihm gebrauchten matematischen Schulschriften – in der Bibliothek zu Melk – geschah dieses Begräbnis den ersten Juli). Auch diese erste muß Ursula geheißen haben; da schon am 26. April 1601 Abt Caspar einen Weingarten zu Krems dem Anton Capeller, dessen Hausfrau Ursula und beider Söhne Adolph zu Leibgedinge gab. – Im Kreuzgang des Stiftes lagen auch zwei Kinder der genannten Ehegatten, Sara, gestorben 1599, und Johann Ehrenreich, gestorben 1604, begraben, wie der vorhanden gewesene Grabstein derselben bezeugte. Eine seiner zwei Frauen, wahrscheinlich die zweite, war eine Tochter des am 29. December 1619 zu Melk gestorben Michael Rampelshofer (Stiftsarchiv zu Melk, Scrin. 83, Fasc.3).
Den Edelsitz zu Matzleinsdorf erbte nach des Vaters Tod der Sohn Adolph Benedict Capeller, der ihn urkundlich schon 1630 besaß und gegen welchen am 15. Januar 1632 Johann Aschinger wegen einer Schuldforderung von 2733 Gulden 2 Schilling und 20 Pfennigen auf das Gut Matzleinsdorf und das Amt Mergerstetten die gerichtliche Exekution verhängen ließ, welche am 3. Februar 1633 wegen schuldiger 3367 Gulden 6 Schilling 20 Pfennigen auf Aschinger’s Ansuchen wiederholt wurde. Aus der Familie Capeller, welche sich von ihrer gehabten Besitzung zu schreiben fortfuhr, kommt in Privatbriefen Adam Julius 1697 mit dem Titel „Adam Julius Capeller zu Mätzlstorff und Eyzendorf,“ 1702 als Eigentümer eines Freihofes oder großen Wirtschaftshofes zu Eitzendorf, einem Dorf bei Obritzberg in der Gegend von St. Pölten, vor. Das Wappen der Capeller, welche übrigens mit dem berühmten, schon 1406 oder 1407 (nicht 1408) mit Erhard II. erloschenen Herren von Capell nicht verwechselt werden dürfen, ist auf einem, jetzt der Pfarrkirche zu Gainfarn gehörigen, metallenen Kruzifix (plastische oder gemalte Darstellung Christi am Kreuz) mit der Jahreszahl 1599 als ein durch eine eingeschobene, aufwärts gerichtete Spitze in drei Felder geteilter Schild dargestellt, dessen erstes (rechtes) einen sechseckigen Stern, das dritte (links) einen mit den Hörnern einwärts gestellten Halbmond, das mittlere eine Kapelle mit einem Türmchen auf dem Dach enthält, welche sich auf einem dreifachen Hügel erhebt. Auf dem geschlossenen, ungekrönten Helm ein offener Adlerflug. Nach der Abbildung im großen Nürnbergischen Wappenbuch (III. Thl. S. 60) ist im ersten und dritten blauen Feld ein Stern, im roten Mittelfeld eine runde, turmförmige Kapelle, diese auch auf dem offenen, gekrönten Helm zwischen zwei Büffelhörnern. Anton Capeller führte später ein etwas verschiedenes Wappen, wie sein Siegel auf Briefen von 1619 und 1620 im Stiftsarchiv zu Melk (Scrin. 83 u. 84) beweist: Ein gespaltener Schild; in der rechten Hälfte die drei beschriebenen Felder, in der linken, ebenfalls gespaltenen Hälfte ein durch beide Felder gezogener Sparren, welcher wieder schräg geteilt ist. Auf dem offenen, gekrönten Turnierhelm die zwei Adlerflügel, zwischen denen ein Stern schwebt. Die Tinkturen (heraldische Farben) sind weder hier noch auf dem Kruzifx ausgedrückt.
Derselbe Johann Aschinger brachte, wahrscheinlich in Folge dieses von ihm ergriffenen Rechtsmittels, noch 1633 das Gut Matzleinsdorf an sich, starb aber nach wenigen Jahren – ein Johann Aschinger kommt 1605 als Stadtrichter zu St. Pölten vor (Maderna Hist. Sandhippol. P. II. p. 380), worauf seine Witwe Ursula, geborne Rampelshofer, sich mit Christoph Ernst Neumohn (oder Neumann) von Altenberg vermählte und ihm den Edelsitz Matzleinsdorf zubrachte, auf welchem aber am 13. Juli 1638 die Stadt St. Pölten, im Namen ihrer Pupillin (Waise) Barbara Elisabeth Aschinger, der Tochter aus erster Ehe, wegen einer Erbteilsforderung von 6000 Gulden die gerichtliche Sperrung erlangte. Noch vor dem Tod der genannten Frau, welcher den 31. Jänner 1646 erfolgte, finden wir laut einer Urkunde der Pfarre Melk 1643 den kais.-königl. Oberstleutnant Johann von Teuschwahl als Besitzer des Edelhofes zu Matzleinsdorf, und aus schriftlichen Mitteilungen der Familie Manner erfahren wir, dass das vorgenannte Fräulein Barbara Elisabeth Aschinger, Besitzerin des Edelhofes, am 6. August 1646 in der Schlosskapelle zu Matzleinsdorf, mit dem zu St. Pölten 1620 gebornen Andreas Manner getraut wurde. Nach Schweickhardt wäre Andreas Manner 1652 (unrichtig; denn im ständischen Gültenbuche steht 1647) und zwar durch Kauf Besitzer des Edelhofes geworden; nach Schriften in der Registratur zu Melk hingegen durch Heirat schon 1646. Dass die Trauung durch den Dechant zu Melk, Andreas Kaltenegger, vorgenommen worden sei, wie die Familiennachrichten angeben, ist jedenfalls ein Irrtum, weil Kaltenegger’s Vorgänger Laurenz Buel erst den 11. Juni 1647 gestorben ist, läßt sich leicht daraus erklären, dass Kaltenegger ohne Nennung des kopulierenden (eine Trauung vornehmenden) Priesters den Trauungsschein erst später ausstellte. – Es findet sich wohl im (ehem.) Archiv zu Matzleinsdorf das Stammbuch des Edlen Junkers Hanns Schreuckher zu Etzenberg (vermählt mit Benigna gebornen von Rorbach – beide protestantischer Religion), welches mit 1617 beginnt und im Auszug in Hormayrs Taschenbuch, Jahrgang 1844, abgedruckt erschien; allein ohne das Schreuckher hier begütert war. Welcher Zufall dieses Buch hierher brachte, ist nicht bekannt.
Manner ließ der verstorbenen Schwiegermutter einen, mit den Wappen der Manner, Aschinger und Rampelshofer gezierten Grabstein auf ihre Ruhestätte in der Kirche zu Matzleinsdorf legen, wo sonderbarer Weise ihres zweiten Gemahls weder in der Grabschrift Meldung geschieht, noch sein Wappen vorkommt, wie die Beschreibung der Kirche zeigen wird.
Aus der Familie Manner, deren altadeliges Herkommen durch kaiserliche Diplome von 1530 und 1565 erwiesen ist, und welche im vorigen Jahrhundert in den Reichsritterstand erhoben wurden, verließ Willibald zu Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts Norddeutschland, woher er (aus Westfalen) abstammte, ließ sich zuerst in der Oberpfalz, dann in Österreich nieder, und wurde um 1618 Syndicus (angestellter Jurist) der Stadt St. Pölten. „Ein treuer Anhänger seines Glaubens und Kaisers, bewahrte er diesem in jener sturmbewegten Zeit die wegen ihrer Lage an der großen Reichsstraße wichtige, stark befestigte Stadt St. Pölten, und nahm den tätigsten Anteil an der im Jahre 1619 von dort und Krems aus, durch den Obersten Saint Hilaire mit 500 Dampierre’schen Kürassieren glücklich vollbrachten Befreiung des Kaisers Ferdinand II. aus den Händen der aufrührerischen österr. Stände, welche ihn in seiner Hofburg zu Wien bedrängten.“
Zur Belohnung seiner Dienste bestätigte ihm der Kaiser im Jahre 1627 den Reichsadel mit Ausdehnung auf die österreichischen Erbland und verlieh ihm zum Wappen, statt des früher geführten ungeharnischten Mann im rotem Feld, die linke Hand in die Hüfte spreizend, in der rechten eine Partisane (Helebarde) haltend. Später am kaiserlichen Hof lebend, erwarb er sich besonders bei der Religionsreformation neue Verdienste, welche Ferdinand II. 1636 mit dem Incolat (Heimatrecht) für Österreich ober und unter der Enns und mit der Verbesserung des Wappens belohnte, so dass dem geharnischten Mann im Herzschild noch zwei goldene Löwen im schwarzen und ein silberner, linksgezogener Schrägbalken im roten Feld beigefügt wurden. Leupold’s Adels=Archiv d. österr. Monarchie I. Theils III. Bd. S. 482; Oesterreichische National=Encyklopädie III. Bd. S. 550–551.
Willibald Manner starb als des Fürstbischofs von Regensburg Rat und Lehenprobst in Österreich und Pfleger, dann Bestand- und Pfandinhaber der Herrschaft Pöchlarn, in Pöchlarn den 2. Juni 1640 und ist in der Stadtpfarrkirche daselbst begraben, wo auch sein und seiner Gemahlin Sabina Sohn, Franz Johann ruht. Statt Willibald steht auf dem Leichenstein durch ein Versehen „Winibaldt.“ Eine Beschädigung des anderen Steines verhindert zu erkennen, ob 1643 oder 1645 als das Todesjahr des Franz Johann zu lesen sei. Noch ist anzuführen, dass dem Andreas Manner am 29. Juli 1648 der Sohn Wolfgang Adam geboren wurde, welcher in der Schlosskapelle zu Matzleinsdorf von dem Dechant zu Melk, Andreas Kaltenegger, getauft, den 7. November 1660 (??) in der Auerspergischen Schlosskapelle zu St. Leonhard am Forst mit Eva von Weinbach vermählt wurde (Familiennachrichten). Er diente im kaiserlichen Kriegsheer, machte unter Montecuccoli’s Oberbefehl die Feldzüge in Frankreich mit und starb 1713.
Andreas, Willibalds älterer Sohn, besaß, wie bereits gesagt wurde, das Gut Matzleinsdorf und starb 1654, worauf seine Witwe sich in zweiter Ehe mit Wolf Christoph von Perzl vermählte und das Gut Matzleinsdorf ein jüngerer Willibald Manner an sich brachte, welcher 1642 das Amt Knocking in der Pfarre Großpechlarn (Stadt Pöchlarn) als ein Lehen vom Bistum Regensburg innehatte, am 18. November 1664 als Käufer eines Grundstückes im Briefprotokoll der Herrschaft Pöchlarn (von 1663 bis 1667, Seite 18) gelesen wird, und von 1672 bis 1682 sehr oft das Gut Matzleinsdorf mit gerichtlicher Spanung und Exekution belegt sah. Laut Schriften im (ehem.) Archiv zu Matzleinsdorf scheint das Gut nach des Andreas Tode nicht unmittelbar an Willibald Manner gekommen zu sein; denn es findet sich, dass am 10. Juli 1656 Frau Ursula Rauscherin wider Herrn Stephan Aydtenvich’s (sic) Erben wegen 958 fl. 30 kr. auf Matzleinsdorf exequierte (eine Schuld eintreiben lassen), welcher also zwischen Andreas und Willibald Manner einzuschalten wäre (die Notiz, Knocking betreffend, ist aus Schweickhardt O. W. W. XII. Bd. S. 45). So exequierten (exequieren, veraltet: eintreiben einer Schuld) gegen ihn: 1672 sein Bruder Johann Wolf Manner wegen 1926 fl.; ferner 1673 der andere Bruder Hippolytus Manner wegen 1066 fl. 14 kr.; Frau Anna Regina  von Pandt 1676 wegen 5000 fl. und 1678 wegen der nämlichen Schuld; 1676 und 1677 die Gerhaben der Pupillen seines Schwagers Johann Heinrich Buel auf Senftenegg und Edelbach wegen dreier einzelner Schuldposten von 100 fl., 250 fl. und 750 fl.; endlich 1682 Georg Wilhelm Edler Herr von Walterskirchen wegen eines zur Tilgung von Schulden ihm vorgestreckten Darlehens von 8000 Gulden. Allein Walterskirchen selbst befand sich bald in ähnlichen Verlegenheiten, da ihn 1689 Seifried Leonhard Freiherr von Steger  wegen 900 fl. exequierte, Franz Jakob Voglmayr an diesen exequierten Ansatz eine Inhibition (ein Verbot) wegen geleisteter Kaution von 900 fl. vormerken ließ, und die Erben des Apothekers Franz Kaufmann wegen 215 fl. und der Apotheker Melchior Zorn wegen 64 fl. 16 kr. Den Schuldner auf Matzleinsdorf exequierten, zuletzt 1690 Maria Katharina von Henikhin, geborene Freiin von Walterskirchen, wegen 2000 fl. Heiratsgut und 12000 fl. „anwartendem Gut, Interesse und Unkosten, auf die Übermaß der bei Herrn Hans Wilhelm von Walterskirchen zu fordern habenden 13000 fl.“ u.s.w.
Schon 1686 erscheint in Schriften der Melker Registratur Georg Wilhelm Edler Herr von Walterskirchen durch gerichtliche Exekution im Besitz dieses Gutes, welches dessen Tochter Maria Katharina, der Gemahlin des kais. königl. Rittmeisters Wolgang Andreas Sigmund von Khiernberg, die aber im Februar 1692 noch als Freiin von Henekhin Witwe gelesen wird, auf die nämliche Weise 1693 übergeben wurde, in deren Namen ihr Gemahl, der genannte Rittmeister, dasselbe zu Wien am 13. Juli 1693 um 7000 rheinische Gulden dem Grafen Johann Joachim von Sinzendorf verkaufte. Im Wappen führte Khiernberg eine mit einer Krone bedeckten, gespaltenen Schild, in dessen Felde rechts ein Einhorn, im Felde links einen spitzigen Berg oder Felsen.
Obwohl die Verkäuferin diesen Vertrag zu Matzleinsdorf am 16. Juli 1693 ratifiziert (bestätigt) hatte, konnte der Graf doch erst nach ihrem, zwischen den 19. Mai und 1. Juli 1694 erfolgten Tod zum wirklichen Besitz des Gutes gelangen (der Gebotsbrief des Landmarschalls Grafen von Traun an Herrn von Khiernberger und die Erben seiner Gemahlin, das Gut binnen 14 Tagen dem Käufer zu übergeben, ist vom 28. August 1694. Es ist also ganz unrichtig wenn Schweickhardt S. 140 schreibt, das Gut Matzleinsdorf sei 1652 von dem Grafen Andrä Hanns Joachim von Sinzendorf mit der Herrschaft Zelking vereinigt worden. Gewiß ist ferner, dass die Frau Gräfin Maria Franziska von Harrach sie schon 1800 wirklich besaß), zu welchem er am 3. März 1695 das Drittel von der Landsteuer oder dopellten Gülte um 63 Gulden 3 Schill. 15 Pfenn. von den niederösterreichischen Ständen kaufte. Seit dieser Zeit ist es mit  der Herrschaft Zelking vereinigt geblieben und von der Familie Sinzendorf zuerst um das Jahr 1800 an die Gräfin Maria Franziska von Harrach, geborne Gräfin von Kinsky, des Grafen Oktavian von Sinzendorf Witwe, welche 1802 damit an die Gülte geschrieben wurde, dann 1820 an ihren Gemahl Karl Leonhard Grafen von Harrach, und 1831 an seine Witwe, Frau Gräfin Ludmilla Harrach zu Rohrau, geborne Gräfin von Meraviglia, Sternkreuzdame, gestorben den 24. Februar 1860, hierauf an ihre Erben gekommen. Mehr über die neuen Besitzer von 1694 angefangen, im Artikel Zelking in der Geschichte der Umgebungen von Melk, da Schweickhardt hierüber ungenau und unvollständig ist. Im Jahre 1739 wurde das Gut Matzleinsdorf dem Stift Melk zu kaufen angeboten, die Sache zerschlug sich aber.
Das gegenwärtige Schloss, nach der Angabe des pfarrlichen Gedenkbuches im Jahre 1750 als Herrschaftswohnung neu gebaut, hatte eine, 1788 in Folge der kirchlichen Anordnungen Joseph II. als ganz entbehrlich erklärte, und daher entweihte sehr kleine, an den Speisesaal stossende Kapelle zu Ehren des heiligen Johann von Nepomuk, welche zwar 1800 wieder benediziert und mit der bischöflichen Erlaubnis zur Feier der heiligen Messe versehen wurde, aber seit 1840 nicht mehr besteht. Das Altarblatt von einem unbekannten Maler wurde der Pfarrkirche zu Zelking, alle übrigen Einrichtungen teils eben dorthin, teils der Kirche zu Erlauf übergeben.
Neben dem Schloss steht das ehemalige Amtshaus, ein älteres Gebäude, bis 1848 zu Wohnungen für die Beamten, zur Kanzlei, zum Archiv und zu Arresten benützt.
Im Anschlag (Steueraufteilung bzw. Steuervorschreibung oder Preis des Gutes, der einer Gebührenbemessung zu Grunde liegt) oder in der Schätzung des adeligen Sitzes zu Matzleinsdorf vom 21. Jänner 1692 (Gesammtwert 7119 Gulden 2 Schill. 12 Pfen.) wird angegeben, dass von demselben „drei Teile freies Eigen, der vierte aber Lehen sein soll.“ Es findet sich noch ein Lehensrevers von 1755, ausgestellt von Franz Wenzel Grafen von Sinzendorf für sich und seine Brüder Philipp und Anton, welchen Friedrich Christian Graf von Sinzendorf und Pottendorf die vorhin von den Herren von Zelking zu Lehen rührenden Stücke und Gülten: „den vierten Teil an Hof und Sitz zu Mätzelstorf, die Au am Hohenwart bei Freiningau (welche aber schon damals nicht mehr wissentlich war und nicht mehr fructificirt =  nutzbringend – angelegt wurde) und den halben Teil an dem Holz im Hirschberg (Hiesberg) bei dem Priel“ zu Lehen verliehen hat. Aus einer zwischen der Herrschaft Zelking und dem Stift Melk 1709 gepflogenen Verhandlung ergibt sich, dass vor langen Jahren ein Inhaber des Edelsitzes Matzleinsdorf ein Joch Äcker und zwei Joch Wiesen „in Einem Rain,“ freies Eigen, und zwei Joch ihm zugehörige, aber dem Grundbuche Sichtenberg dienstbare Äcker zum Spital und zum Gotteshaus Melk mit der Bedingung geschafft und gemacht habe, dass diese Grundstücke dem Spital und dem Gotteshaus zwar in Ewigkeit eigentümlich verbleiben, aber bei dem Edelsitz Matzleinsdorf je und allezeit um einen Jahresbestand von fünf Gulden gelassem werden sollen (Landgerichtsprotokoll d. Hersch. Zelking u.s.w. von 1674 angefangen, Fol. 58, vergl. Fol. 62-65). Außerdem ist über diesen Gegenstand nichts bekannt; man weiß nicht einmal, ob unter dem Spital die Stiftsinfirmarie oder das Spital im Markt, und unter dem Gotteshaus das Stift oder die Pfarrkirche zu verstehen sei.
Im Dorf Matzleinsdorf befindet sich ein zum Edelhof untertäniges Ganzlehen (Bauernhof zwischen 40-70 Joch Grund) von seiner Lage am Melkfluss oder von seinem ersten Erbauer der Wasserhof, auch der Hof am Wasser genannt.
Am 26. April 1480 haben Katharina, des Wolfgang auf dem Wasser zu Mäzlstorf Hausfrau, Jörgens Pörzner und seiner Hausfrau Margareth Tochter, und zwei Enkelinnen des Pörzner dem Stift Melk verschiedene Grundstücke bei Pöverding, Lehen desselben, um eine unbenannte Summe Geldes verkauft. Wißgrill (II. Bd. S. 427), welcher aus den Handschriften des Freiherrn von Enenkel von diesem Kaufbriefe Erwähnung macht, nennt obigen Wolfgang irrig Waser, da er nicht zum adeligen Geschlechte der Herren von Wasen (de Cespite) oder der Waser gehörte. Ein Peter Wazzer (Wasser) ist Zeuge, da Herweig der Holzer und seine Hausfrau Margareth 1349 von Heinrich Laßberger ein Gut im Tal bei der Pielach kauften (Wißgrill IV. 434). Des Stephan auf dem Wasser zu Spielberg erwähnen die Brüder Georg und Hieronymus Müllwanger 1487 in einem Kaufbrief an das Stift Melk. Auch in der Pfarre Ruprechtshofen kommt im alten Melker Lehenregister „ein Hof genannt auf dem Wasser“ vor, auf welchem zwischen 1382 und 1387 Wolfgang Stainberger und 1412 Hanns Stainberger mit zwei Teilen von den Äbten zu Melk belehnt war.
Von der Geschichte des Dorfes Matzleinsdorf haben wir nur wenig zu berichten. Laut einer alten Aufzeichnung hatte es im Jahre 1594 nur 29 Häuser (Bergern zehn, Maierhöfen vier – beides jetzt hierher eingepfarrt) Schramb Chron. Mellic. P. 695; und aller Wahrscheinlichkeit nach gingen die Streifzüge der Türken im Jahre 1683, hier ebenso wenig als in der Pfarre Zelking, ohne Verheerung und Blutvergießen vorüber; wenn anders jene zwei menschlichen Gerippe und einzelne Gebeine, die vor mehr als zwanzig Jahren bei einem Umbau am Haus Nr. 15 und an der Gartenmauer bei dem Haus Nr. 14 gefunden wurden, aus jener schrecklichen Zeit herrühren. Von Feuersbrünsten wurde der Ort im vorigen Jahrhundert öfter heimgesucht, und zwar 1710, am 9. November 1719, am 25. Juli 1733, am 19. Februar 1750, am 25. Mai 1773, wovon die drei letzten, bei denen auch der Edelhof abbrannte, die bedeutendsten waren (1773 binnen einer halben Stunde ergriff die verheerende Flamme 26 Häuser). Die Feuersbrünste zu unserer Zeit – 1834, 1845, 1850 1851 und 1864 blieben jedesmal auf eine kleine Zahl von Gebäuden beschränkt.
Außerhalb Matzleinsdorf, an der Straße nach Ornding enthält eine sehr kleine gemauerte Straßenkapelle, das Orndinger=Kreuz genannt, ein Bild – Maria mit dem Leichnam Jesu und die heiligen Benedikt und Scholastika – 1840 von Theodor Petter aus Wien gemalt.
Ein hölzernes rotes Kreuz neben einigen Bäumen, am rechten Ufer der Melk in der Nähe des Dorfes, bezeichnet die Stätte, wo im September 1772 eine ledige Kindesmörderin mit dem Schwert hingerichtet wurde, deren Rumpf man zwischen den zwei gemauerten Pfeilern des Hochgerichtes von Zelking (auf der Anhöhe östlich von Großpriel) begrub, den Kopf aber auf einer Stange in der Mitte des Galgens aufsteckte, wie es die Kriminaljustiz jener Zeit noch verlangte! Wenn man von jedem dieser in Österreich so häufigen Kreuze und Säulen an den Straßen und Wegen und in der Nähe der Ortschaften die Entstehungsgeschichte wüßten – meistens sind sie die stummen Zeugen von Stellen, wo ein besonderer Unglücksfall, eine Mordtat, ein Sturz vom Pferd oder Wagen, u. dgl. sich ereignete, oder von wunderbarer Rettung aus großen Gefahren – so würde sie allein eine „österreichische Trauerbühne,“ ein reichhaltiges Magazin für moderne Schauergeschichten eröffnen. Auch die sogenannten Pestsäulen oder Pestkreuze (1679, 1713) gehören hierher. Monumente im Freien, zum Andenken an freudenvolle Begebenheiten, z.B. an die Eroberung von Raab im Jahre 1598, sind als seltene Ausnahmen zu betrachten.

Von den Denkzeichen menschlichen Elends wenden wir uns zum Haus des Segens, zur Kirche, deren Patron der heilige Bartholomäus ist. Sie ist auf einer Anhöhe neben dem Pfarrhof und Schulhaus, zu Ende des Dorfes gelegen, hat eine Länge von 9½ und eine, Breite von 3½ Wiener Klaftern (1 Klafter = 1,896 m) und besteht aus dem mit einem gedrückten Gewölbe versehenen Chor (Presbyterium) und dem ungewölbten Schiff, an welchem der zum übrigen Gebäude unverhältnismäßige starke Turm sich erhebt. Mit Ausnahme diese Turmes und einer Blende (Nische) an der Stelle des vermauerten hohen Fensters hinter dem Hochaltar, die aber durch das Altarbild bedeckt ist, zeigen sich keine Überbleibsel der alten Kirche mehr, sondern ihr gegenwärtiger Bau trägt das Gepräge der Zeit, der er seine gänzliche Erneuerung verdankt. Diese geschah unter dem Abt Berthold durch die Bemühungen des Stiftspriors und Pfarrers zu Melk Vitalis Waldmüller, von 1735 bis 1736, der auch ein Gedenkbuch der Kirche 1741 zu schreiben begann (ein älteres enthält nur die Jahre 1694 bis 1698), und kostete 789 Gulden, welche Auslage das Stift gegen teilweiser Abzahlung aus den Einkünften der Kirche bestritt. Bei dieser Restaurierung wurde eine Türe mit einer Vorhalle (vorher war sie neben dem Turm), ein Aufgang zur Kanzel und ein Oratorium für die Herrschaft angebracht, eine Sakristei (statt der alten im Turm) gebaut, die Vergrößerung der Fenster vorgenommen, ein neuer Hochaltar errichtet, und alles Übrige im Innern und Äußeren der Kirche erneuert, auch der Turm mit neuer Dachung versehen, Das Altarbild muß bald Schaden gelitten haben oder unpassend befunden worden sein, weil schon 1745 ein anderes aufgestellt wurde, nach dem Entwurf des Paul Troger von seinem Schüler Joseph Grebmner oder Kremer ausgeführt, wofür dieser nicht mehr als 20 Gulden erhielt. Allein auch dieses Gemälde blieb nur bis 1792, da der gegenwärtige Hochaltar mit den Statuen der Apostel Petrus und Paulus errichtet wurde, dessen Bild Bartholomäus Altomonte, der Sohn des berühmten Martin Altomonte (eigentlich Hohenberg), malte (den Namen des Malers in „Montealto“ verdreht nannte ein Zettel hinter dem Bild in der Mauernische, die Aufstellung des neuen Altars berichtend). Im Jahre 1765 folgte der neue Seitenaltar mit der Statue der unbefleckten Empfängnis Mariens, 1767 die Kanzel, 1788 die Orgel, 1766 wurde der neue Aufgang in das Oratorium gebaut, 1841 die ganze Kirche im Inneren erneuert.
Der Turm bewahrt eine besondere Merkwürdigkeit, nämlich eine vierhundert Jahre alte Glocke (von 1466), bei drei Zentner schwer, deren oberen Rand die Inschrift hat: In * den * ern * sant * bartholome * und *  Macia (Maria) * ist * gossen * di * glockn * ihs (IHS) * 1866  (die Zahl 8 ist ein „halber“, kopfstehender 8er, daher muß er als „4“ gelesen werden!) – zugleich ein Beweis, dass die Kirche seither bei so vielen Feuersbrünsten, die den Ort trafen, verschont blieb.
Eine zweite, wahrscheinlich ebenso alte Glocke, nach der Angabe des Gedenkbuches bei 1¼ Zentner schwer, mit der Aufschrift: „Lucas Marcus Mataeus Joannes etc.“ wurde 1788 und nochmal 1825 umgegossen und wiegt jetzt bei 3 Zentner. Die große Glocke, 840 Pfund schwer, von 1782, und die Sterbeglocke, ein Geschenk des Kirchenvaters und Müllermeisters Ferdinand Schilcher (der sich überhaupt als einen vorzüglichen Wohltäter der Kirche erwies), von 1795 haben nichts Merkwürdiges. Am 23. Juni 1846 schlug bei einem heftigen Gewitter der Blitz in die hölzerne Kuppel des Turmes ein, die er zerriß, und von da in das Schiff der Kirche, wo er bedeutenden Schaden anrichtete, ohne jedoch zu zünden oder Uhr und Glocken zu berühren. Die Kirche wurde im selben Jahr wieder hergestellt, und der Turm mit einer ansehnlicheren Kuppel von Kupfer geziert, die Kosten, mit Inbegriff der gleichzeitig notwendigen Ausbesserungen, betrugen über 4000 Gulden Conventionsmünze (2 Gulden = 1 Taler; gültig laut Patent vom 12. 1. 17541858).
Eine Gruft ist in der Kirche nicht vorhanden, aber im Presbyterium sind drei Leichen beerdigt, deren Grabstätten mit großen Steinplatten bedeckt sind.
Ganz vorne ist auf einem weißen  Marmor die Inschrift eingehauen:


Wer ich jetzt bin auch du wirst werden
weil wir herkomen von der Erden
gedenckh daran gib dich darein
aein mal muß es gestorben sein.
Allhierunder Ruhet Gott seeliglich weilant
des Edlen und Gestreng Herrn Johann Asching (sic)
der Röm. Kay. May. Dienner und Hern auf Matzel
storf seel. hinderlasene Ehefraw Ursula ein gebor
ne RamplßHofferin welche den Letzten January
(sic) 646 Jar. auß disen Zergenglichen und Myselich
en Leben ohne allen Zweifl in die Ewige freudt und
Seeligkeit ist abgefordert worden. Zu ehren
Hat Herr Andreas Manner auf Matzlstorff
Barbara Elisabetha sein Ehefraw geborne Asch
ingerin dieser seine in Gott Ruheten Fraw
Schwiger und Ihrer Fraw Mutter den Stain
auf dises ihr Ruepellein machen und Legen La
sen der Gott der Almechtig und allen Christ
glaubigen die ewige Ruhe und eine Froliche
auferstehung Verleihen wolle   Amen.
 


Darunter drei Wappen: Mitten Manner, rechts (dem Beschauer links) Aschinger, links Rampelshofer. Der Schild des ersten Wappens ist schon in der Geschichte des Edelhofes beschrieben; auf dem Schild sind zwei offene, gekrönte Turnierhelme, auf jedem derselben ein geschlossener Flug, wovon der zur Rechten mit dem Löwen, der zur Linken mit dem geharnischten Mann belegt ist. Das Wappen der Aschinger zeigt im ersten und vierten Feld des Schildes ein links sehendes Einhorn, im zweiten und dritten einen mit einem Fische (Äsche) belegten Querbalken; auf dem offenen; gekrönten Helm ein wachsendes Einhorn zwischen zwei Adlerflügeln. Die Rampelshofer führen im ersten und vierten Feld des Schildes eine Gämse, im zweiten und dritten zwei schrägrechts gezogene Balken; auf dem offenen gekrönten Helm die Gämse zwischen zwei Büffelhörnern.
Diese hellgraue Marmorplatte befindet sich jetzt zum Turmaufgang rechts an der Mauer angebracht!

Nächst diesem Leichenstein liegt ein rötlicher Marmor mit der Aufschrift:

Allhier
Liget   gegraben der
Edl Gestrenge Herr
Antonius Joseph
Fiechtl
gewester Rendschreiber
der Herrschaft Zelcking
welcher durch
einem pferd
fahl unweit Matzlstorff
in 32gsten  Jahr seines al-
ers daß zeitliche  gesegnet
den 21. September
ANNO
1736

Oben genannte Marmorplatte liegt im Bodenbereich vor dem Volksaltar

 


Der dritte, etwas kleinere, graue Stein, ohne Aufschrift, Jahreszahl und Wappen, bezeichnet wahrscheinlich das Grab der Antonia Mitterbacher, Gemahlin des Joseph Cajetan Mitterbacher, Verwalter zu Zelking und Matzleinsdorf, gestorben den 11. Februar 1773, von der es gewiß ist, dass sie in der Kirche begraben wurde (bei der Renovierung vermutlich in Unkenntnis eine Grabplatte zu sein wurde dieser Stein entfernt! – ebenso ^).
(^) Bei dem Frauenaltar liegt eine Kehlheimerplatte von der Größe der gewöhnlichen Pflastersteine, worauf ein sogenanntes Kleeblattkreuz eingemeiselt ist. Nach der Angabe des Gedenkbuches soll an dieser Stelle ein Priester beerdigt worden sein; wahrscheinlich ein Schlosskaplan, dergleichen mehrere sich zeitweise hier aufhielten. Die Pfarrprotokolle zu Melk seit 1656 geben keine Auskunft.
Auf dem Gottesacker neben der Kirche sind in der kapellenförmigen Nische, welche ein Kruzifix und die Statuen der Mutter Gottes und des Evangelisten Johannes enthält, die Leichensteine von drei hiesigen Seelsorgern mit folgenden Inschriften:

+ R. P. ANDREAS RAGOTZY, Silesius e Goschütz, natus 28. Febr. 1770, Professus Mellic. 1795, Sacerdos 1797, huius loci Parochus ab anno 1820, quo munere fideliter functus, laboram lassus vita cesset 14. Martii 1827. Cuius anima requiescat in pace!

+ R. P. BERNHARDUS PAPIER, Bohemus e Welleschin, natus 26. Nov. 1768, Professus Mellic. 1792, Presbyter 1793, strenuus in hac vinea Domini operarius ab anno 1827, ad mercedem aeternam vocatus est 2. Sept. 1829. Lux pepertua luceat ei!

+ R. P. CHRISTIANUS BOGENGRUBER, Styrae in Austria natus 28. Dec. 1801. Mellicii Professus 1826, Sacerdos 1827, gregem hanc a mense Augusti 1850 rexit pastor bonus, 10. Junii 1856 defunctus, magnum suis desiderium reliquiens. Pie JESU, dona ei requiem!

Ein Granitblock an der südlichen Mauer des Friedhofes, in Gestalt einer Pyramide, deren abgestumpfte Spitze ein einfaches Kreuz trägt (einstmals trug), verdient als ein rührender Beweis von edler Gesinnung, die sich auch in den unteren Volksklassen kundgibt, bemerkt zu werden. Die Aufschrift sagt (aus):

Johann Schima
aus Böhmen, 27 Jahre alt
Steinmetz bei der Westbahn
Wurde am 20. März 1857 am
Hirschberg von diesen Stein
Erschlagen.

RUHE SEINER ASCHE
 

 

Seine biederen Kameraden gestalteten ihn zu einem christlichen Denkmal um.
Sie selbst haben nämlich in ihren Feierstunden (in ihrer Freizeit) den Stein, der dem armen Arbeiter sein junges Leben raubte, zum Grabmahl geformt und die Inschrift eingehauen!

Zur ältesten Geschichte der Kirche und Pfarre sind nur sehr dürftige Nachrichten auf uns gekommen. Wer dieses Gotteshaus gebaut hat, ob die Herren von Zelking oder ein frommer Besitzer des Edelhofes in Verbindung mit Wohltätern aus der Gemeinde, ebenso wann der erste Stein in den Grund gesenkt wurde, darüber gibt nicht einmal eine Sage, geschweige denn eine schriftliche Urkunde eine auch blos Vermutungen bekräftigende Auskunft. Nur soviel weiß man, dass ein Stiftungsbrief über einen Jahrtag zur Pfarre Matzleinsdorf vom Jahre 1350 abschriftlich vorhanden war, worin „Herr Simon, zu denselben Zeiten Pfarrherr zu Matzelsdorf“ ausdrücklich vorkommt. Diese wichtige Urkunde ist aber in Verlust geraten und keine Hoffnung zum Wiederauffinden derselben übrig. In einer „Specification, was für briefliche Instrumenta zur Kirch zu Zelking usw. gehörig“, vom Jahre 1639 im (ehemaligen) herrschaftlichen Archiv zu Matzleinsdorf heißt es: „Num. 14. mehr ein Stiftsbrief=Abschrift zur Kirchen Mazlstorff de A(nn)o. 1350, hievor signirt No. 19.“ – In der von der Herrschaft Zelking zu Matzleinsdorf an das Kreisamt des Viertels ober dem Wienerwald zu St. Pölten und von diesem an die niederösterr. Landesregierung abgegebenen Ausfüllungen der Allerhöchst vorgeschriebenen „Directiv=Reguln=Tabell, nach welchen sich bei dem vorhabenden Pfarreinteilungsgeschäft zu Matzleinsdorf und Erlauf zu richten ist,“ beantwortet dd. (de dato, lat., veraltet: vom Tag der Ausstellung an) Matzleinsdorf 28. Oktober 1782, wird zu Nr. 4 als Beilage D der obige Stiftsbrief oder vielmehr die Abschrift deselben angeführt; auch in früheren Schriften über die mehrmals verlangte Anstellung eines Seelsorgers, doch nur im Allgemeinen und ohne nähere Angaben, darauf hingewiesen. Nach den von dem Herrn Abt Wilhelm Eder selbst zu Wien eingehohlten sorgfältigen Erkundigungen ist bei der betreffenden Behörde wohl noch die Tabelle vorfindig, deren Beilagen aber (also auch die fraglichen) leider kassiert wurden, auch im (ehem.) Herrschaftsarchiv keine Abschrift.
Wenn die alte Behauptung der Herrschaft Zelking, dass die Herren von Zelking die Pfarre Matzleinsdorf wie die Pfarre Zelking dotiert (ausgestattet) haben, auf sichere Urkunden begründet war, so dürften eben die genannten Herren wohl auch die Erbauer der Kirche gewesen sein, wenigstens haben die Besitzer der Herrschaft Zelking bis in das vorige Jahrhundert die Erbvogtei darüber ausgeübt.
Ein „Extractus Matriculae Officialatus Passaviensis de anno 1429 Folio 38“, gibt an: „Mezleinstorff, III. P. (Pfund Pfennige, als geistliche Steuer an den Bischof, wofür eine spätere Abschrift III, Floren. setzt). Patronus Plebanus in Melck.“ Ferner kommt in einem alten Verzeichniss aus dem fünfzehnten Jahrhundert: „All (alte) Phar (Pfarre) in Oesterreich under der Enns,“ in einem Codex der kaiserlichen Pfarre Metzleinsdorf vor; desgleichen in einer 1476 gemachten Abschrift eines solchen Verzeichnisses im Archiv des Schottenstiftes zu Wien, und zwar mit dem Zusatz, dass der Pfarrer zu Melk der Patron der Pfarre Matzleinsdorf sei. (Ehem.) Herrschaftliches Archiv zu Matzleinsdorf. Notaten aus den Handschriften der Hofbibliothek, dem Verfasser dieser Geschichte mitgeteilt von Joh. V. Frast. – Klein’s Gesch. d. Christenth. in Oesterr. u. Steiermark III. Bd. S. 279. Dass in einer Urkunde des Herzogs Albrecht V. vom 21. Juli 1412, eine der Johanna von Streitwiesen bewilligte Lehensgnade betreffend der „Meczleinstorfer=Pfarre“ Meldung geschieht, wurde schon in der Geschichte des Ortes erwähnt.
Aus dem sehr reichhaltigen Archiv der aufgehobenen Kartause (Kloster der Kartäuser) Gaming kennen wir bisher die älteste Urkunde, welche uns nach dem Pfarrer Simon den Namen eines Pfarrers von Matzleinsdorf und einen von ihm geschlossenen Kaufvertrag kundgibt. Es verkauft nämlich zu Wien am St. Jorigenabend (23. April) 1368 Johann, Pfarrer zu Metzleinstorf, nach dem Rate des Lehensherrn seiner Kirche, Herrn Chunrats, Pfarrer zu Melk, und mit seines Bergmeisters Hand, Ottens von Teben zu Grinzing, Bergmeister (überprüfte das Berggericht = grundherrschaftliches Gericht in Angelegenheiten von Weingärten) der geistlichen Herren zu Gaming, einen Weingarten an dem Schenkenberg (zu Grinzing), welchen Herr Stephan, einstmals Pfarrer zu Melk, zu der vorher genannten Kirche „durch seiner Seele Heil willen“ geschafft (vermacht) hat, um dritthalb und zwanzig (22½) Pfund Wiener Pfennige dem Wisenten (Wisento) von Frueling, Bürger zu Wien, und fertigt den Kaufbrief mit seinem und dem Siegel des ehegenannten Lehenherrn und des obersten Bergmeisters Gottfried, Priors zu Gaming. Smitmer Codex diplomaticus austriacus Tom. II. Num. 399, im k. k. geh. Archiv. 
Eine spätere Urkunde hat sich durch den besonderen Zufall bis auf unsere Tage erhalten, dass die Gemahlin des Johann Augustin Walpraun, welcher noch 1705 Pfleger oder Verwalter zu Zelking und Matzleinsdorf war, dem Stiftskämmerer Maurus Heindl zu Melk dieselbe zur besseren Aufbewahrung daselbst aushändigte.
Es ist diese Urkunde der Stiftungsrevers (bzw. Stiftungsbrief), gegeben 1411 am Mittichen nach Ruprechtstag (29. März), wodurch Leupold, Pfarrer zu Meczleinstorff, erklärt, dass ihm der Edle Herr, Herr Stephan von Zelking, sein rechter Erbvogt der benannten Pfarrkirche, und die ganze Gemeinde daselbst zwei Weingärten zu Matzleinsdorf eingeantwortet und übergeben haben, wovon einer gelegen ist zu Pöchlarn am Berg, der andere zu Krummnußbaum, jeder Ein Viertel (Flächenmaß bei Weingärten = ¼ Joch), und jeder mit jährlich drei Pfennigen in den Pfleghof (Amtshaus des Bischof von Regensburg) zu Pöchlarn dienstbar. Diese zwei Weingärten hat der Ehrsame Herr Peter, gewesener Pfarrer des Gotteshauses zu Matzleinsdorf seliger, als sein rechtes erkauftes Erbe und eigenhaftes väterliches Erbgut hinterlassen und zu einem ewigen Jahrtage zur Kirche zu Matzleinsdorf vermacht. Der Pfarrer Leopold verpflichtet sich also, jährlich am nächsten Sonntage nach Kreuerfindung (Sonntag nach dem 3. Mai, dem früheren Fest der Kreuzauffindung) diesen Jahrtag (für einen bestimmten Tag gestiftete Seelenmesse) zu begehen, und zwar des Nachts (am Vorabend) mit einer gesungenen Vigil (die; lat., „Nachtwache“- in der kath. Kirche Vorbereitungsfeier am Tag vor bestimmten Festen), des Morgens mit einem gesungenen Seelenamt (Requiem), mit einem gesungenen Amt von Unserer Lieben Frau ihrer Schiedung und mit zwei gesprochenen (stillen) Messen darunter, wofür er den Priestern Essen und Trinken und jedem einen großen Pfennig geben soll. An der Urkunde hingen die Siegel des Pfarrers Leopold und der Zeugen. Diese waren die Edlen Hanns der Gotsberger und Hanns der Mannsreutter.
Die Siegel der Zeugen sind verloren, von dem des Pfarrers nur ein kleines Bruchstück übrig, mit einigen Buchstaben der Umschrift. – Einer der gestifteten Weingärten kommt im Urbar und Dienstbuch über Kleinpechlarn (Klein-Pöchlarn) vom Jahre 1590 Fol. 112 b vor: „Pfarrer zu Mätzelsdorf von einem Weingarten am Perg 3 dl.“ Ebenso im jüngeren Urbar und Dienstbuch über Kleinpechlarn von 1640 Num. 6, Fol. 105 b. Damals wurde noch die Renovationsgebühr dafür bezahlt. Später rissen die Fluten der Donau den Weingarten hinweg, und auch von dem zweiten (zu Krummnußbaum) ist nichts mehr zu finden. – Das Amt von U. L. Frau Schiedung ist ein sogenanntes „Lobamt“, soll heißen Gelübdeamt, Missa votiva de Assumtione Beatae Mariae Virginis, dergleichen auf dem Lande in Österreich nach Seelenämtern gehalten zu werden pflegen.
Laut eines alten Protokolls des Passauer Konsistoriums zu Wien, jetzt im Archiv des fürsterzbischöflichen Konsistoriums daselbst, von 1526-1536 (Num. 2. Fol. 33) erschienen am 6. Mai 1528 vor dem gedachten Konsistorium auf die Beschwerde des Edlen Herrn Johannes Paltram (Besitzer des Edelhofes zu Matzleinsdorf) „Dominus Stephanus Haiden, plebanus in Mätzleinsdorf.“ Der Gegenstand der Klage war, dass der Pfarrer keinen Kaplan halte und nach Inhalt der Stiftung die Messen vernachlässige, daher soll er auf des Klägers Begehren zu beiden Verbindlichkeiten verhalten werden, sonst wolle Paltram die für die Messen gewidmeten Grundstücke zum eigenen Gebrauch verwenden. Dagegen führte der Geklagte an: Es hätten auch seine Vorfahren keinen Kaplan gehalten und wäre seit Menschengedenken keiner da gewesen, da kaum der Pfarrer seinen Unterhalt habe. Der Offizial des Konsistoriums trug ihm also auf: „ut singulis ebdomadis diebus tres perficerent Missas usque ad festum Corporis Christi“ (die Erlaubnis der drei täglichen Messen zeigt uns schon einen äußerst fühlbaren Mangel an Priestern!), in der Hoffnung, es würden inzwischen die Herren Reformatoren (das sind die bischöflichen und landesfürstlichen Kommissare zur Untersuchung aller geistlichen Pfründen, Klöster und Stiftungen) dorthin kommen, denen der Pfarrer seine Dürftigkeit vorstellen sollten, Dieser stellte zu seinem Prokurator oder Bevollmächtigten in dieser Sache den Lizentiaten beider Rechte, Herrn Erhard Hueber auf.
Der weitere Verlauf ist zwar nicht bekannt, doch war das fernere Bestehen der Pfarre selbst so sehr gefährdet, dass alle etwa ergangenen Erlässe der geistlichen und weltlichen Obrigkeit nicht mehr vermochten ihren nahen Untergang zu verhindern, und vermutlich ist der arme Stephan Haiden der Letzte gewesen, der mit seinem Tod in Not und Kummer die Reihe der alten Pfarrer von Matzleinsdorf beschloß. Denn das Originalvisitationsbuch vom Jahr 1544 (Tomek I. Fol. 162) zeigt uns die Pfarre schon ohne Seelsorger und der Pfarre Melk einverleibt, welcher Zustand bis 1784 dauerte.
„Pharr Mötzlestorf. Der Pharr Mölckh incorporirt. Erträgt jährlich vii (7) Pfund Pfennig, Drey Weingärten, Achtzehen (18) Jeuch Ackher, Funf Tagwerch Wismadt. Dem vorigen Pharrer nach seinem Absterben ist durch den Phleger zu Zelckhing sein Guet genumben worden, der Ursachen man khainen mer zuwegen bringen mag.“ – Über das Kirchenvermögen unter der Verwaltung der Kirchenpröbste oder Zehentleute berichte es: „Zechleut zu Metzlestorf. Zwey Jeuch Ackher, darunter will Phleger zu Ullmerfelldt umb die versessenen Dienst einen einziehen und khainen Vertrag annemben. Ain Viertl Weingarten zu Pechlarn. Item Ain Khue gehört zu der Khirchen, begert der Phleger auch.“ Der Pfleger zu Ulmerfeld – einer Herrschaft des Bistums Freising – wohin das Amt Bergern gehörte, zu welchem diese Äcker dienstbar waren. Ob die Kuh von diesem oder vom Pfleger zu Zelking begehrt wurde, ist aus dem Zusammenhang nicht ganz klar auszunehmen, der Sache nach einerlei! Von dem Weingarten zu Krummnußbaum ist schon keine Rede mehr.
Dieser klägliche Befund der Dinge läßt uns einen Blick in das heillose Verfahren tun, welches sich die Herrschaften und in deren Namen ihre Beamten, offenbar oder im Geheimen der lutherischen Lehre zugetan, gegen das beinahe schutzlose Kirchengut erlaubten, und wie frech sie den Verordnungen, Abmahnungen und Drohungen der Landesfürsten Trotz boten. Das lockende Beispiel riß auch katholische Gutsherren und Pfarrpatrone mit fort; denn selbst unter diesen sind manche von gleicher, so leicht Gewinn bringenden Verschuldung nicht frei zu sprechen. Nach Art der Räuber, nahm man unter den nichtigsten Vorwänden, deren Ungrund man selbst nur allzu gut kannte, was vom Kirchengut zur Vermehrung der Eigenen Renten passend, brauchbar und gelegen schien, und legte, zum Hohn noch Heuchelei gesellend, das Eingehen der Stiftungen der Saumseligkeit und Launigkeit des noch so sehr unterdrückten und beraubten Klerus zur Last; ja es ist in der Tat zu wundern, dass noch so viel davon, als heute übrig ist, den Stürmen der Reformationszeit entging!
Die kanonische Vereinigung der Pfarre Matzleinsdorf mit der Mutterpfarre Melk geschah selbstverständlich durch das Ordinariat von Passau; Schriftliches ist hierüber nicht bekannt. Ob aber nicht auch schon im vierzehnten Jahrhundert die Pfarre Matzleinsdorf eine Zeitlang wieder von Melk aus versehen wurde, läßt sich bei dem gänzlichen Mangel leitender urkundlicher Zeugnisse nicht mehr entscheiden; denn dass die in der Geschichte des Edelsitzes angeführte Urkunde Weikards und Stephans von Topel (vom Jahre 1385) Zehenten zu Freiningau, Bergern, Maierhöfen und Matzleinsdorf „in der Melker=Pfarre“ gelegen nennt, ist allein zu einem solchen Urteil nicht hinreichend, vielmehr als ein Versehen des Schreibers anzunehmen, der entweder mit den kirchlichen Verhältnissen der so nahe bei Melk gelegenen Ortschaften nicht recht bekannt war oder eine genauere Angabe für unnötig hielt.
Wie schon das erwähnte Konsistorialprotokoll in seiner Vortsetzung berichtet, erschien der am 12. November 1574 als Pfarrer zu Melk und Matzleinsdorf bestätigte Dechant  Michael Span am 15. September vor dem Konsistorium im Passauerhof zu Wien mit der Anzeige: Nachdem er auf die ihm vom Bischof Urban verliehenen Pfarre Melk „sammt dem dazu gehörigen Filial Metzleinsdorf“ investiert worden war, haben sich doch der Edle und fest (ordentliche, tüchtige) Christoph Straub vor kurzer Zeit die Kirche zu Matzleinsdorf versperren und die Schlüssel dazu von den Zechleuten mit Gewalt zu sich zu nehmen unterstanden, also dass der heilige Gottesdienst und die Predigt etliche Mal hat auf dem Freithof (Friedhof) vor der Kirchentür verrichtet werden mußte, mit Fürgeben, er sei über solcher Filiale Lehensherr und der Wohlgeborene Herr von Stahremberg Vogtherr; der Bischof und sein Offizial habe allda nichts zu schaffen; Herr von Stahremberg habe die Rechnung schon über 100 Jahre gepflogen.“ – Was weiter geschah, liegt nicht vor; augenscheinlich haben sich aber der Dechant oder der Schriftführer im Namen geirrt; denn niemals sind die Herren von Stahremberg, wohl aber die von Zelking Vogtherren der Kirche und der Pfarre Matzleinsdorf gewesen.
Die Dechante und Pfarrer zu Melk schrieben sich forthin „Pfarrer zu Melk und zu Matzleinsdorf,“ wie z.B. Parzer, Prätorius, Dobler, Kaltenegger, Schwindt, Hoffmann und noch Pilsel, der Letzte aus ihnen, und ließen die Filialpfarre durch ihre Kooperatoren versehen, an jedem dritten Sonntage und mehreren Feiertagen in der Kirche zu Matzleinsdorf den Gottesdienst abhalten, zeitweise auch Taufen hier vornehmen und Verstorbene des Ortes im hiesigen Freithofe begraben. Der ohnehin baufällige Pfarrhof fiel in Trümmer, wovon die letzten Reste im Jahre 1785 weggeschafft wurden, um den neuen Pfarrhaus Platz zu machen. In der Leiten unter dem Garten, welcher zum Hause Nr. 8 gehört, wenige Schritte vom sogenannten Hochgassel (Hochgäßchen) entfernt, sieht man noch eine, mit einem sehr großen Stein bedeckte Vertiefung, wo einst ein Brunnen gewesen sein soll, den man von alten Zeiten her den „Pfaffenbrunn“ nannte.
Die geringen, noch vor der Begierde nach fremden Gute geretteten Renten der Pfarre wurden gleichfalls der Pfarre Melk zugewiesen und von den dortigen Pfarrern ohne Wiederrede genossen.
Neue Streitigkeiten entstanden, nachdem das Stift Melk durch den mit dem Hochstift Passau geschlossenen Tauschvertrag vom 11. Juni 1693 zum Besitz der Pfarre Melk mit deren Filialen Matzleinsdorf und Maierhöfen gelangt war, wodurch zugleich die Lehenschaft oder das Patronat über die eingegangene Pfarre Matzleinsdorf, welches der Pfarrer zu Melk ausgeübt hatte, an die Abtei Melk überging.
In seiner lebhaften Freude über die nach langen Bemühungen so glücklich zu Stande gebrachte Pfarrauswechselungskonvention hatte der Abt Gregor angeordnet, dass dieses Ereignis am Jahrtag desselben durch ein Hochamt in der Pfarrkirche zu Melk gefeiert werden sollte. Als dieses zum erstenmal zu geschehen hatte, lud er alle Pfarrkinder durch Verkündigung von der Kanzel und durch ein an die Kirchentüren zu Melk, Matzleinsdorf und Maierhöfen angeheftetes Edikt vom 6. Juni 1674 dazu ein. Dieses Edikt wurde zu Matzleinsdorf unbedachtsamer Weise weggenommen, in das Schloss Zelking gebracht und von den beiden Pflegern an ihre Herrschaften nach Wien geschickt, deren Ansehen sie durch dasselbe „höchst geschmälert, auch die uralte Pfarre Matzleinsdorf geschwächt“ sahen. Der Besitz der Herrschaft Zelking war nämlich damals noch strittig (umstritten, fraglich) zwischen dem Marchese degli Obizzi und dem Grafen Johann Joachim vom Sinzendorf; daher nahmen auch zwei Pfleger an der Verwaltung teil: Andreaß Royß für den Marchese, der zu Leiben wohnende Johann Augustin Waloraun für den Grafen. Der Titel des Marchese ist: Ferdinand Marchese degli Obizzi, kais. kön. Kämmerer, Hofkriegsrath, General-Feldwachtmeister, Stadtguardi-Oberstlieutnant zu Wien, Besitzer der Herrschaft Zelking.
Man stieß sich vorzüglich daran, dass diese nur eine Filiale genannt wurde (obwohl sie im Tauschvertrage selbst nicht anders heißt), und bei dieser Gelegenheit kam überhaupt die Klage zur Sprache, dass der Gottesdienst zu so unbestimmten Zeiten, bisweilen am dritten, manchmal erst am vierten Sonntag gehalten werde; und dass die Matzleinsdorfer, weil sie einen eigene Taufstein und Friedhof haben, auch dort getauft und begraben zu werden verlangten (es muß also manche Unordnung oder Willkür stattgefunden haben). Da der Marchese degli Obizzi zu Wien das abgenommene Edikt unbefugter Weise lange Zeit zurückbehielt und die Versuche den Streit in Güte beizulegen vergeblich waren, führte der Abt von Melk Beschwerde gegen ihn, welche von der niederösterreichischen Landesregierung durch Entscheidung vom 7. Mai 1695 dahin verglichen wurde, dass der Marchese in der Ausübung seiner geistlichen Lehensrechte bei der Filialkirche zu Matzleinsdorf nicht hinderlich und der vorgegangene Akt dem Abt an seiner geistlichen Gerichtsbarkeit nicht präjudizierlich sein sollte. Wie aus den in dieser Streisache gewechselten Schriften sich herausstellt, ging man damals schon mit dem Gedanken um, dass der alte Pfarrhof neu gebaut und ein eigener Pfarrer angestellt oder wenigstens der Gottesdienst alle Sonn- und Feiertage gehalten werden sollte; und es klingt ganz sonderbar, wenn dabei einer vertraulichen Mitteilung die Äußerung entschlüpft: Sie sähen es gerne, „damit ihre Untertanen, als Bäcker, Fleischhauer etc., durch die ankommenden Pfarrkinder, einigen Nutzen, wie auch die Hoftafern (Taverne – Gastwirtschaft mit der Berechtigung zur Abhaltung von Hochzeiten und Leichentrunk) einen besseren Verschleiß und Zugang hätte!“ -. Nach dem älteren Gedenkbuch von Matzleinsdorf von 1694 bis 1698, dem Archiv im Melkerhofe zu Wien, Scrin. 31. Fasc. 10, und dem (ehem.) Herrschaftsarchiv zu Matzleinsdorf.
Nach Inhalt eines Schreibens aus Wien vom 27. September 1700 verlangte Otto Ferdinand Graf von Hohenfeld, als Gerhab (Vormund) des minderjährigen Grafen von Sinzendorf, Sohnes des verstorbenen Grafen Johann Joachim von Sinzendorf, vom Dechant Pilsel dessen Erklärung, ob es ihm beliebe, künftighin, bis der zugrunde gegangene Pfarrhof zur bequemen Wohnung wieder zugerichtet werden mag, alle Sonn- und Feiertage den Gottesdienst zu Matzleinsdorf zu halten oder halten zu lassen, zumal er (der Graf) des Vorhabens sei, im Falle der Weigerung die Sache an das Konsistorium gelangen zu lassen. Da nun die Antwort des Dechants verneinend ausfiel, und sich auf die zu erfolgende Entscheidung des Konsistoriums berief, übergab der Graf am 23. Februar 1701 seine Anzeige und Bitte dem Passauer Konsistorium zu Wien, mit dem Bemerken, dass er schon vor graumer Zeit von den Matzleinsdorfern und andern zu dieser Pfarre gehörigen Orten und Untertanen, deren über 560 an der Zahl seien, um seine Mitwirkung zur Wiederholung der Pfarre und des Pfarrhofes gebeten worden sei. Zugleich legte er einen Anschlag der pfarrlichen Einkünfte aus den pfarrlichen Zehentregistern der Herrschaft Zelking vor, wonach er, die Mittelpreise der Körnerfrüchte angenommen, ein reines Erträgnis von 578 Gulden 46 Kreuzer auswies, welches sich bei den jetzigen Körnerpreisen sogar bis auf 870 fl. 13 kr. erhöhen ließe. In einem Zehentbuche des (ehem.) Herrschaftsarchives zu Matzleinsdorf von 1673 werden die Zehenten der Pfarre Melk und der Pfarre Matzleinsdorf genau unterschieden und die zu Matzleinsdorf befindlichen Pfarruntertanen ausdrücklich Pfarr- Matzleinsdorfer Untertanen genannt, damit die noch älteren Urbarien der Pfarre Melk übereinstimmen. – Die damaligen höheren Preise waren: der Metzen Weizen 2 fl. 30 kr., Korn 2 fl., Wintergerste 1 fl. 30 kr., Hafer 1 fl.
Hierüber vom Konsistorium zur Berichterstattung aufgefordert, bewies der Dechant, dass der Anschlag des Einkommens, wie es der Graf angegeben habe, allzu hoch sei, indem, nach Abzug der vom Dechant nicht anerkannten, als wirkliche Einkünfte der Pfarre Matzleinsdorf nicht mehr als 72 Gulden 43 Kreuzer blieben, welche ihm nicht hinlänglich schienen, alle Sonn- und Feiertage dort Gottesdienst zu halten. In Ansehung der Untertanen behauptet der Dechant, dass nicht 19, sondern nur 13 „untertänige aufrechte Häuser“ zur Pfarre Matzleinsdorf gehören; da zwei Häuser in der Pfarre Wieselburg, auf der Oed genannt, unmittelbar der Pfarre Melk untertänig seien, die um den alten Pfarrhof zu Matzleinsdorf gelegenen vier Häuser aber keine eigenen Grundstücke haben, usw. Es ist nicht zu leugnen, dass die so vieljährige Vereinigung beider Pfarren große Verwirrung in Hinsicht der Einkünfte hervorbrachte. Laut eines „Grund-Urbar- und Dienstbüchels über die Pfarre Mölkh und Mätzlstorff“ von 1556 bis 1593 und eines andern von 1578 bis 1599 war der Pfarrer von Matzleinsdorf „und sonst kein anderer“ – Lehenherr und Grundherr von drei Holden im Amt Scheibs an dem Wald bei der Gesnitz (Jeßnitz?). Äcker gehörten zum Pfarrhof zwanzig (sic), „darunter die an dem Freithof an das Painweichdach (Beinhaus, Ossuarium) stossen“; Wiesen sechs. Ebenda heißt es: „Nota (Anmerkung). Ein jeder Pfarrer zu Matzlstorff soll dem Pfarrherrn allhier zu Mölkh in den Pfarrhof, als seinem Lehensherrn (Patron), damit er ihm curam animarum gibt, zu Martini sieben Schillinge dienen.“ Es war auch ein Pfarrhofholz (Wald) vorhanden, aus welchem die Herrschaft Peilstein dem Pfarrer jährlich 10-12 Klafter Holz gab, usw.
Überdies (ausserdem) erklärte er, dass er als zur Pfarrkirche Matzleinsdorf gehörige Pfarrkinder keine anderen erkenne, als die, welche das Recht im Freithofe daselbst begraben zu werden von jeher gehabt haben. Die Gegenvorstellungen des Dechants wurden vom Konsistorium gebilligt, und so ließ man es fernerhin bei der alten Einrichtung bewenden.
Sechundfünfzig Jahre waren verflossen, da wurde im Jahre 1757 der längst genährte Wunsch der Gemeinde neuerdings laut, welche ihre Herrschaft um ihre Verwendung bat, dass entweder Matzleinsdorf mit allen zu dieser Pfarre gehörigen Untertanen, Zehenten, Grundstücken, Stol- und anderen pfarrlichen Einkünften zur Pfarre Zelking gegen Haltungs eines Kooperators daselbst gewidmet, oder ein eigener Pfarrer zu Matzleinsdorf angestellt, oder wenigstens alle Sonn- und Feiertage der ordentliche Gottesdienst daselbst unentgeldlich von Melk aus gehalten werde; denn seit einem Jahr (1756) wurde zwar auf Ansuchen der Gräfin Witwe Josepha von Sinzendorf an jedem Sonn- oder Feiertag hier Messe gelesen, wofür aber die Gräfin das Stipendium, die Gemeinde den Wagen bezahlte. Das Gesuch mußte überdies halbjährlich erneuert werden sollte es zu keiner „Consequenz“ führen. Der Bericht des Thomas Joseph Obermillner, Rentschreibers zu Zelking, über diese Angelegenheit an seinen Grafen Philipp von Sinzendorf sagt, es seien, nach der Aussage alter Leute, die es von ihren Vorältern gehört haben, außer dem Dorf Matzleinsdorf selbst, die ganzen Dörfer Priel, Bergern, Maierhöfen und von Freiningau die obere Seite gegen Maierhöfen, wie die Straße durch das Dorf geht, zur Pfarre Matzleinsdorf, die untere Seite von Freiningau aber nach Melk gehörig. Der alte Taufstein wurde erst bei dem neuen Bau oder vielmehr bei der Wiederherstellung der Kirche (1735-1736) „aus gewissen Ursachen als unnöthig befunden,“ wie das Gedenkbuch sich ausdrückt, und daher zerschlagen und hinweggenommen, weil man nämlich jede unliebsame Erinnerung an die alte Pfarre mit ihren natürlichen Folgerungen möglichst vertilgen wollte. In einem Vertrag vom 15. September 1739 zwischen dem Abt Adrian und dem Konvent zu Melk und der Josepha, geborenen und verwitweten Gräfin von Sinzendorf und Sigismund Rudolph Grafen von Sinzendorf als Vormündern der Pupillen Wenzels Grafen von Sinzendorf über verschiedene herrschaftliche Gerechtsame (Ansprüche, die durch Gesetze oder Herkommen begründet sind) wurde unter andern Punkten eine Klage des Stiftes vom Jahr 1709 über verweigerte Kirchenrechnung als ganz abgetan erklärt und in Ansehung des Begräbnisses ausgemacht, dass die Verstorbenen des Dorfes Matzleinsdorf, der Neuhaus- oder Geißmühle und der zwei Häuser im Mösel im Gottesacker zu Matzleinsdorf, alle übrigen Pfarrkinder aber zu Melk begraben werden sollten. – Im Jahre 1760 waren wieder Streitigkeiten zwischen dem Stifte und der Herrschaft Zelking wegen Aufnehmung der Kirchenrechnung, Verwaltung des Kirchenvermögens, Sperre der Kirchenlade, Ausleihung der Kirchenkapitalien u. dgl.
Indessen hatte Joseph Mayer, Untertan der Herrschaft Zelking zu Matzleinsdorf, im Testament vom 7. März 1756, eröffnet am 6. April 1761, ein Kapital von 200 Gulden dazu bestimmt, dass die Zinsen desselben der Gemeinde als ein Beitrag zu den von ihr zu bestreitenden Auslagen für die Abhaltung des Gottesdienstes gewidmet sein sollten. Würde diese aufhören, so sollte jenes Kapital zur Stiftung von jährlich acht Messen verwendet werden, was auch wirklich nach Errichtung der Lokalie mittels Stiftungsbriefes vom 19. Dezember 1786 geschah. Diese gutgemeinte Verfügung Mayer’s kam der Gemeinde um so besser zu statten, da sie seit dem Tod der genannten Gräfin die ganze Auslage allein zu tragen hatte. Daher schon 1762 eine neue Bitte der Gemeinde an die fromme Kaiserin Maria Theresia um einen eigenen Seelsorger mit Wiederholung der stets geltend gemachten, schon bekannten Gründe! Graf Philipp von Sinzendorf, Herr der Herrschaft Zelking und des Edelhofes zu Matzleinsdorf, unterstützte die von ihm selbst dazu angetriebenen Bittsteller auf das nachdrücklichste und ging so weit, dass er sogar auf das kumulativ (sich anhäufend) mit dem Stifte Melk auszuübende Patronatsrecht Anspruch machte.
Da der Patron, Abt Thomas, dabei gänzlich übergangen worden war, erregte diese unnachbarliche und leidenschaftliche Verfahren den Unwillen des sonst edlen und sanftmütigen Prälaten so sehr, dass, nachdem sowohl die Gemeinde als der Graf durch Regierungsdekrete von 1762 und 1764 mit ihrem Ansuchen abgewiesen worden, an jenen Tagen, an denen der alten Ordnung gemäß kein Gottesdienst war, kein Priester mehr nach Matzleinsdorf geschickt wurde, bis die Gemeinde im Jahre 1771 reuevoll wieder darum bat, und der neue Abt Urban im folgenden Jahre ihr Ansuchen gewährte.
Endlich gaben die Verordnungen Joseph II. in Kirchensachen dieser mißlichen Angelenheit unverhofft eine günstige Wendung. Die befohlene Errichtung neuer Pfarren und Lokalien hatte auch auf Matzleinsdorf Einfluß. Schon am 6. März 1782 erstattete die Herrschaft Zelking Bericht hierüber (wir fügen noch folgende vergleichende statische Notizen bei: Laut Schriften im (ehem.) herrschaftlichen Archiv zu Matzleinsdorf betrug im Jahre 1700 die Seelenzahl zu Matzleinsdorf 237, zu Freiningau 120, zu Bergern 64, zu Maierhöfen 24, zu Großpriel 61, zu Kollapriel 44, zu Klauspriel 11, zusammen 561; im Jahre 1782 zusammen 523; jetzt besteht die Bevölkerung der Pfarre aus 471 Seelen, wovon auf Matzleinsdorf 385, auf Bergern 63, auf Maieröfen 23 kommen), die Verhandlungen in Betreff der Lokalien Matzleindorf und Erlauf wurden noch 1783 fortgesetzt, und da der Graf Philipp von Sinzendorf nicht bloß auf das ihm von der Regierung angebotene Patronatsrecht über Matzleinsdorf, sondern auch auf das Vogteirecht, welches beständig zu Streitigkeiten Anlaß gegeben hatte, für immer Verzicht leistete, wurde dem Stift Melk 1783 das Patronat über die neue Kuratie mit dem Auftrag übergeben, sie mit einem Stiftsgeistlichen zu besetzen und diesem seine Sustentation zu geben, wie auch den Pfarrhof und das Schulhaus zu bauen. So entstand aus der alten Pfarre die LoKalie Matzleinsdorf, die mit größerem Recht eine neue Pfarre genannt werden sollte. Am 26. Januar 1784 wurde der erste eigene Seelsorger Edmund Koppler, geboren zu Melk 1739, Kooperator zu Traiskirchen, der neuen Pfarrgemeinde durch den Stiftsprior Damian Nusko vorgestellt, und blieb bis 1811 hier, da er bei abnehmenden Kräften und geschwächter Gesundheit in das Stift zurückkehrte, wo er 1813 starb. Nebst dem Pfarrort wurden die Dörfer Freiningau, Bergern und Maierhöfen, eine halbe Stunde davon entfernt, der neuen Pfarre zugewiesen, Freiningau jedoch auf die Weigerung dieser Gemeinde sich hieher einpfarren zu lassen, durch Kreisamtdekret vom 13. Jänner 1784 bei der alten Pfarre Melk belassen.
Der Bau des neuen Pfarrhofes, am 19. April 1784 auf Kosten der Kirche (mit einem Beitrag von der Filialkirche zu Maierhöfen) begonnen, wurde 1785 vollendet. Der Pfarrer hatte inzwischen im Herrenhaus oder Edelhof gastliche Aufnahme gefunden. Bei dem feindlichen Einfall der Franzosen im Jahre 1805 wurde der Pfarrhof geplündert und der Opferstock in der Kirche erbrochen, sonst aber nichts aus derselben genommen; allein im Jahre 1809 erlitt sie durch Plünderung und Verwüstung an Paramenten (lat., Stoffgegenstände – Fahnen, Decken – für gottesdienstliche Zwecke) und Geräten einen Schaden von 1470 Gulden Bankozetteln (unverzinsliche Staatsanleihe).
Dem Edmund Koppler folgten die Stiftspriester von Melk: Florian Maynoli 1811, Adrian Stölzl 1812, Vincenz Huber 1814, Andreas Ragotzy 1820, Bernhard Papier 1827, Gabriel Reinegger 1829, unter welchen die pfarrlichen Wirtschaftsgebäude zu Stande kamen; Ignaz Franz Keiblinger 1843, Christian Bogengruber 1850, Beda Klaftinger 1855.
Der Wohltat einer Schule mußte Matzleinsdorf Jahrhunderte lang entbehren. Zur Besorgung des Kirchendienstes war ein Mesner bestellt – von Erteilung des Jugendunterrichtes keine Rede! Im Jahre 1779 war Graf Philipp von Sinzendorf, überzeugt von dem Nutzen „allein sein wohlthätiger Vorschlag fand nicht den erwünschten Anklang; und die Ausführung verzögerte sich bis zum Wiederaufleben der Pfarre, in Folge dessen, den Allerhöchsten Vorschriften gemäß, zu Ende des Jahres 1786 ein Schullehrer angestellt und 1787 das Schulhaus gebaut wurde. Eine kurze Nachricht über die Lokalie Matzleinsdorf gab der Verfasser der Geschichte von Melk in der theol. Momatszeitschrift Hippolytus II. Jahrgang, Juliheft III. 238240.

Entnommen aus: Geschichte des Benedictiner=Stiftes Melk in Niederösterreich, seiner Besitzungen und Umgebungen (von Ignaz Franz Keiblinger, II. Band. I. Abtheilung), Wien 1869, S. 283321.

Abgeschrieben von Ludwig Pichler mit freundlicher Genehmigung seitens des Diözesanarchivs St. Pölten im Jänner 2005